Aus der Fragestellung geht leider nicht genau hervor, was für einen Antrag Sie bei dem Rentenversicherungsträger stellen sollen?!
Die Krankenkasse kann nach § 51 (1) SGB V ihre Versicherten auffordern einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, wenn deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichen Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Hierbei kann Ihnen Ihre Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen.
Erfüllen die Versicherten die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente bei Vollendung des 65. LJ kann auch in diesem Fall eine Aufforderung der Krankenkasse erfolgen, dass der Versicherte einen Antrag auf Altersrente stelt. Hierbei kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen (vgl. § 51 (2) SGB V).