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Experten-Antwort

Umdeutung Reha in Rente und Erstattungsanspruch

von Tony19.10.2022 | 13:37
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Ich habe folgendes Problem: Ich habe im Sommer 2021 und im Frühjahr 2022 eine med. Reha durchgeführt. Aufgrund meiner langen Krankheitsphase ist das Krankengeld seit Juni 2022 fertig und ich bekomme Arbeitslosengeld I. Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Rentenversicherung wegen "Umdeutung", ich könnte eine volle EM Rente bekommen ab 01.08.2021 oder ab 01.02.2022. Die Rente wäre befristet bis Juli 2024.Das Arbeitslosengeld ist aber ca. 1000 EURO höher als die volle EM Rente. Ich würde am liebsten dieses Angebot ablehnen und so lange wie möglich noch das Arbeitslosengeld beziehen, ggf. in einem halben Jahr einen Antrag auf EM Rente stellen. Muss einen Kredit abzahlen und mit zwei Kindern sind 1000 EURO mehr im Monat eine Menge. Mir wurde gesagt, dass die Agentur für Arbeit oder sogar die Krankenkasse mich zwingen könnte in Rente zu gehen. Erste Frage geht sowas? Zweite Frage, wenn ich rückwirkend die Rente bekomme, holen sich Krankenkasse und Agentur ihr Geld über einen Erstattungsanspruch zurück. Soweit verstanden. Aber dann kam die Info, dass die die Differenz die von mir verlangen könnten? Bisher habe ich weder KK noch Arbeitsamt was von dem Schreiben erzählt, noch wurde ich aufgefordert Rente zu beantragen. Woher wissen Sie dass ich Rente bekommen könnte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tony,

ich beantworte mal die zweite Frage zuerst: Bei einem rückwirkenden Rentenbeginn wird die Rentenversicherung die Nachzahlung einbehalten und dann die Krankenkasse und die Arbeitsagentur ihre Erstattungsansprüche beziffern lassen. Erstattet werden kann immer nur soviel, wie in dem jeweiligen Monat an Rentenanspruch da ist. Den übersteigenden Betrag des Kranken- bzw. Arbeitslosengeldes können Sie behalten.

Bei der ersten Frage geht es ja eher darum, ob Sie überhaupt weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und welche Mitteilungspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit bestehen bzw. ob Ihr Gestaltungsrecht bezüglich des Rentenantrages durch die Arbeitsagentur eingeschränkt ist. Das kann ich hier im Forum ohne Kenntnis des Akteninhalts nicht beurteilen. Ich nehme an, dass Sie das Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung erhalten, also weil Sie zwar wegen der gesundheitlichen Einschränkungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt war (das ist geregelt im § 145 SGB III: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html). Ohne Verfügbarkeit besteht ja im Normalfall kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das müssten Sie aber bitte mit der Arbeitsagentur klären.

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6 Antworten

Melliam 19.10.2022 | 13:48
Das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld darfst du behalten. Und dass Sie erwerbsgemindert sind, weiß die DRV wahrscheinlich aus dem Reha Bericht. Wurden Sie aufgefordert, damals einen Reha-Antrag zu stellen?
Hansam 19.10.2022 | 13:57
Ich glaube nicht, dass das Arbeitsamt einem voll erwerbsgeminderten, weiter Arbeitslosengeld bezahlen muss.
Hansam 19.10.2022 | 13:59
Und ich glaube, du bist auch verpflichtet, das Schreiben vorzulegen.
Larezam 19.10.2022 | 15:08
Die Agentur für Arbeit (oder die Krankenkasse) darf Sie nur auffordern einen Reha-Antrag zu stellen (auch wenn Sie "gerade erst eine Reha gemacht haben). Darüberhinaus können Sie die in diesem verpflichten eine daraus folgende Umdeutung in Anspruch zu nehmen. Letztere ist sogar noch möglich, wenn Sie den Antrag ohne Aufforderung gestellt haben, und die Umdeutung noch nicht abgelehnt haben. Wenn dies also nicht Ihre Intension ist, sollten Sie ganz schnell ihr "Nein, danke"-Schreiben an die DRV schicken. Worüber Sie die Agentur im Anschluss ggf. informieren (müssen) kann ich nicht beurteilen. Das gehört natürlich streng genommen auch nicht in ein Rentenforum. Schlimmsten Falls werden Sie dann aufgefordert wieder eine Reha zu beantragen, und kommen (nach wahrscheinlicher Ablehnung) nicht mehr an der Umdeutung vorbei - aber einige Wochen oder Monate sind gewonnen.
Tonyam 19.10.2022 | 16:15
Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort!
Deutsche Rentenversicherung
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