Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEnthält der Ablehnungsbescheid der Reha keinen Hinweis auf eine mögliche Umdeutung nach § 116 Abs.2 Nr.1 SGB VI(…Reha-Antrag gilt als Antrag auf Rentenantrag, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe zum Arbeitsleben nicht zu erwarten ist…), handelt es sich um eine „normale“ Ablehnung. Beruft man sich auf medizinische Gründe, so sind diese im Bescheid auch aufgelistet. Prüfen Sie den Bescheid dahingehend und nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zur Reha-Abteilung Ihres Rententrägers auf.
Eine Ablehnung Ihrer beantragten Reha-Leistung nach §10 SGB VI bedeutet, dass die Rentenversicherung der Meinung ist, dass bei Ihnen die persönlichen Voraussetzungen (Reha-Bedürftigkeit) nicht vorliegen. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid ein (möglichst mit Begründung). In dem Zusammenhang können Sie auch Akteneinsicht beantragen (Gutachten). Mit der Umdeutung „Reha in Rente“ hat der ablehnende Bescheid somit nichts zu tun. Wollen Sie Ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit prüfen lassen, so müssten Sie einen separaten Antrag stellen. Die Aussicht auf einen Bewilligungsbescheid halte ich aber nach der Ablehnung der Reha als eher gering. Nehmen Sie doch Kontakt zu einer der zahlreichen Beratungsstellen auf (Beratungsstellensuche über die Homepage: www.deutsche-rentenversicherung.de). Hier wird man Ihnen auch gerne behilflich sein.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.