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Experten-Antwort

umdeutung rehaantrag zum rentenantrag

von Sonne25.01.2019 | 12:11
91 Ansichten
2 Antworten

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Nach meienem gestrigen Beitrag hätte ich nochmal eine Frage. Mein Antrag zur Reha im Mai 2017 wurde in einem Rentenantrag umgedeutet, obwohl ein Jahr später eine erneute Reha bewilligt wurde. Wäre denn dann nicht dieser Termin maßgeblich? Ich habe erst bei meienm formellen Antrag der EM rente von dieser Umdeutung erfahren. Habe ich einen finanziellen Nachteil dadurch? Seit April habe ich Krankengeld und nach der Aussteuerung Ende August 2019 bis heute Geld von der Arge bezogen. Vielen Dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sonne,

wenn festgestellt wurde, dass bereits zum Zeitpunkt des ersten Antrages auf medizinische Rehabilitation, die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen EM vorgelegen haben, gilt dieses Datum bei Umdeutung als Rentenantragsdatum.

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1 Antworten

???am 25.01.2019 | 12:28
Bei der rückwirkenden Betrachtungsweise kann es durchaus passieren, dass frühere Einschätzungen der Leistungsfähigkeit plötzlich als falsch anzusehen sind. Sie kennen doch den Spruch "hinterher ist man immer schlauer". Wenn Sie nicht zwischen den 2 Rehas (längere Zeit) gearbeitet haben oder dazwischen eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, spricht nichts dagegen, dass bereits bei der 1. Reha eine Erwerbsminderung vorlag.
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