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Experten-Antwort

Umfang Ehrenamt

von EA03.06.2013 | 14:37
2323 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ab welchem zeitlichem Umfang muss eine ehrenamtliche Tätigkeit (ohne Bezahlung) der RV gemeldet werden, wenn eine volle EMR unbefristet bezogen wird und ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (ca. 3 Std./Woche) ausgeübt wird?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EA,

Sie erhalten Ihre Erwerbsminderungsrente, weil Ihr Leistungsvermögen gemindert ist (unter 3 h täglich). Wenn Sie jetzt eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen - neben einer schon geringfügigen Beschäftigung - könnte dies Anlass sein, Ihr Leistungsvermögen noch einmal zu prüfen.

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind Aufwandsentschädigungen, die man für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten kann, nur insoweit nicht zu berücksichtigen, als sie steuerfrei sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der Frage, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, kommt es nicht auf den zeitlichen Umfang der ausgeübten Tätigkeit an, sondern nur auf die Höhe des erzielten und ggfs. zu berücksichtigenden Einkommen.

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4 Antworten

gedankenfängeram 03.06.2013 | 15:27
ich wollte mal bei der tafel helfen, daher weiss ich : auch ein ehrenamt muss gemeldet werden, ab der ersten minute. gruss
EAam 05.06.2013 | 11:17
Das ist mir völlig unverständlich. Ist es nicht so, dass die Stunden addiert werden müssen? Bei 3 Std. Arbeit PRO WOCHE und beispielsweise 2 Std. Ehrenamt PRO WOCHE komme ich gerade mal auf 1 Std. pro Tag. Deshalb nochmals die Frage, ob man ein Ehrenamt mit sehr geringem zeitlichen Aufwand auch anmelden muss?
EAam 06.06.2013 | 17:55
Die Frage war, ab welchem zeitlichen Umfang man ein Ehrenamt bei der RV anmelden muss. Ich gehe jetzt davon aus, dass man dies tun muss, auch wenn man nur 1 Stunde pro Woche z.B. bei einem Gottesdienst mithilft. Der Sinn erschließt sich mir allerdings nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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