Hallo Andreas,
Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsminderung. Daher kann aus der Dauer einer Krankschreibung nicht auf die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung geschlossen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung