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Experten-Antwort

Umschulung

von Sabrina28.01.2019 | 21:27
89 Ansichten
3 Antworten

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Ich mache eine umschulung über die RV und möchte mir jetzt nebenbei etwas mit Kosmetik dazu verdienen. Ich habe bereits gelesen das man bis 450 Euro dazu verdienen darf. Jedoch müsste ich für das oben genannte ein Kleingewerbe anmelden. Wie verhält es sich da muss ich dann Nachweise liefern oder bekomme ich dann nichts mehr?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2019 | 11:21

Wir verweisen auf die bereits auf die genannte Aussage. Beantwortung durch Experten ist bereits erfolgt.

2 Antworten

Toll?am 29.01.2019 | 00:47
ich wäre etwas vorsichtig in der Art Ihrer Tätigkeit. Es gibt genügend Firmen, welche das blaue vom Himmel versprechen und nur ein Interesse haben, Ihre Produkte als Grundausstattung an Personen zu verkaufen. Das wird nichts, mit Hinzuverdienst, Ihnen wird der letzte Euro gezogen. Sie werden von den Firmen schlicht betrogen.
Gabiam 29.01.2019 | 06:53
Bitte konzentriere dich voll und ganz auf deine Umschulung, sonst klappt das nicht. Das ist kein zuckerschlecken und kostet dem Staat eine mdnge Kohle. Danach kannst du immer noch Kosmetik verkaufen.
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