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Experten-Antwort

Umschulung

von Melly14.09.2015 | 13:33
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Hallo, ich habe meinen Arbeitsplatz gekündigt, weil ich die Tätigkeit nicht mehr machen kann. Habe eine Ausbildung begonnen, die ich ebenfalls krankheitsbedingt beenden musste. Auf welche Tätigkeit werde ich bei der Prüfung einer beruflichen Reha beurteilt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melly,

grundsätzlich wird festgestellt, welcher der letzte Beruf war, den die Antragstellerin ausgeübt hat. Wurde die Beschäftigung davor allerdings aus gesundheitlichen Gründen beendet, wird der davor ausgeübte Beruf auch mit berücksichtigt. In erster Linie ist dies mittlerweile aber nicht maßgebend bei der Entscheidung, welche Leistungen zur Teilhabe (LTA) gewährt werden könnten. Bei der Festlegung, welche Maßnahme geeignet erscheint, kommt es auf die individuellen Verhältnisse eines jeden Einzelnen an. Man kann dies pauschal nicht bewerten.

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