Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Umschulung

von mobi09.11.2008 | 14:48
1645 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Im Sept. 2007 wurde ich an der Bandscheibe operiert. Seit dem kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Dann habe ich im Juli ein Fernstudium begonnen und einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser ist bewilligt worden, und ein Gespräch mit dem Reha-Berater ergab, dass ich das Fernstudium weitermachen kann, in Kombination mit einem Praktikum. Diese Vorraussetzungen habe ich erbracht. Dann hat die DRV der Praktikumsstelle einen pos. Bescheid erteilt und darum gebeten einige Formulare auszufüllen. Die Sekretärin war jedoch nicht davon in Kenntnis gesetzt, das ich dort ein Praktikum machen könnte, sollte der Bescheid pos. ausfallen und diese Papiere wieder zurückgesandt. Mir wurde erst später der pos. Bescheid zugesandt, und ich habe das Praktikum begonnen. Jetzt behauptet die Zentrale in Berlin, dass ich keinen Anspruch auf Übergangsgeld habe, dass sie davon ausgehen, das ich dieses Praktikum nicht"WIRKLICH" mache. Fazit ist, dass ich dort bis jetzt meine Zeit verbracht habe, ohne Anspruch auf Übergangsgeld. Ist ist rechtlich zulässig, dass eine Sachbearbeiterin den Bescheid widerrufen darf (bislang nur mündlich) und mir unterstellt, ich würde das Praktikum nicht absolvieren? Vielleicht hat jemand einen Rat für mich, wie ich mich verhalten soll, und welche Möglichkeiten es gibt dagegen Einspruch zu erheben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mobi,

da hat "nix" völlig Recht, den Ausführungen kann ich mich nur anschließen!

2 Antworten

Corlettoam 09.11.2008 | 16:33
Als ertes würde ich ihren reha-Berater anrufen und ihn informieren und um Rat bitten. Dann lassen Sie sich doch von Ihrer Praktikumsstelle bescheingen ab WANN genau Sie dort gearbeitet haben und legen dies der DRV schnellstens vor. Da wohl kein schriftlicher Antrag auf Übergangsgeld von Ihnen bei der DRV vorliegt, braucht auch nichts schriftlich widerrufen werden. Mündlich ausgesprochene Dinge haben erstmal keine Rechtsgültigkeit. Dies bedarf immer der schriftlichen Form. Ich würde jetzt sofort den Ü-Geld Antrag nachträglich ab Datum Beginn ihrer Praktikumsarbeit stellen und sollte der Antrag dann von der DRV abgelehnt werden können Sie Widerspruch einlegen. Eventuell wäre hier auch eine vorab Rechtsberatung beim VDK oder SovD sinnvoll.
Nixam 10.11.2008 | 06:50
Sie haben mit der Anerkennung Ihres Fernstudiums durch den Rehaberater/DRV Bund in Kombination mit der Praktikumsstelle als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine anerkannte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Lassen Sie sich eine Bescheingung des Praktikumsbetriebes ausstellen, dass Sie laufend an einem Praktikum teilnehmen und legen Sie diese Bescheinigung der DRV Bund vor. Gleichzeitig füllen Sie die Bescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld aus - Vordruck G550. Lassen Sie sich von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung Teil B bezüglich der Entgeltdaten ausfüllen und legen Sie diese Ihrem Sachbearbeiter DRV Bund vor. Jetzt müssen Sie eine SCHRIFTLICHEN ABLEHNUNGSBESCHEID ÜBER DAS ÜBERGANGSGELD erhalten. MÜNDLICHE AUSSAGEN DIESBEZÜGLICH SIND NICHT VERBINDLICH!!!! Wenn Ihnen - wie von Ihnen berichtet- vom Fachberater die Umschulung in der von Ihnen geschilderten Form bewilligt wurde, haben Sie auch einen Anspruch auf Übergangsgeld. Sollten Sie keinen Anspruch haben, dann muss Ihnen dieser per Ablehnungsbescheid abgelehnt werden. Gegen diesen Bescheid können Sie schriftlich Widerspruch erheben. Dann wird der Vorgang der Widerspruchsstelle vorgelegt und der Widerspruchsausschuss tagt und entscheidet über Ihren Widerspruch. Sollte hier wieder abschlägig beschieden werden, müssen Sie vor dem Sozialgericht klagen. In der ersten Instanz sind Sozialgerichtsklagen kostenfrei und es besteht kein Anwaltszwang. Trotzdem würde ich - erst - an dieser Stelle einen Anwalt zur Hilfe nehmen. VdK etc. helfen natürlich auch - wenn Sie dort Mitglied sind. Warten Sie aber erstmal die Widerspruchsentscheidung bzw. überhaupt die schriftliche Entscheidung des Sachbearbeiters ab. Manchmal kommt alles anders als man denkt. Auch Sachbearbeiter entscheiden anders als am Telefon, wenn die KOMPLETTEN UNTERLAGEN DER VERSICHERTEN erstmal KOMPLETT vorliegen. Dafür MÜSSEN SIE schon sorgen! Viel Erfolg! Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026