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Experten-Antwort

Umschulung -Abschlußprüfung

von meike07.02.2016 | 10:59
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein Problem und hoffe hier vielleicht eine Antwort zu finden. Erst mal zu meiner Geschichte in Kurzform. Ich befinde mich zur Zeit in der Umschulung als Fotografin im bfw. Für diese Umschulung müssen wir ein Berichtsheft mit Fotografischen Arbeiten führen. Soweit so gut. Wir hatten im Januar Zwischenprüfung und haben dort erfahren ,das wir die Berichtshefte bis zm 6.3.16 abgegeben müssen. Wenn wir dies nicht tun, werden wir zur Prüfung nicht zugelassen. Bei dieser Sache gibt es einige Haken. Unser Kurs hat die Berichtshefte 4 Monate nach beginn der Ausbildung erst bekommen- und wir haben in diesem Jahr rund 2 Monate weniger Zeit für die Aufgaben. ( Wir sind im Juli 2014 angefangen) und die Umschulung ist auf 2 Jahre und nicht auf 1.5. Dann ist es noch so ,das wir der erste Lehrgang sind,wo sie die Berichtsheftaufgaben aufgestockt haben. Heißt das wir weniger Zeit --und mehr Aufgaben haben, die wir Fotografieren müssen. Wenn das nicht alles schon schlimm genug wäre, unser Praktischer Dozent , hilft uns nicht, Wir gehen die ganzen Sachen mit einer Dozentin zwar Theoretisch durch,aber in der Praxis fehlt uns einfach zu viel .Beispiel wir haben eine Aufgabe mit Architektur .. unser Dozent ist nie mit uns ins Studio gegangen um uns die Fachkamera zu erklären-- mit der wir die Fotos machen sollten.. oder Produktaufnahmen.. bekommen wir keinen vernünftigen Praxis Unterricht. Er sagt nur, wir sollen die Aufgaben irgendwie runter reißen , egal was drinnen klebt. Aber diese Aufgaben sind dazu da um die Sache zu lernen. Und nicht einfach irgendwie zu machen. Und dann noch in dieser kurzen Zeitspanne. Desweiteren bekommen die Dozenten genug Geld von der Rentenversicherung... dafür können diese eigentlich ja auch mal vernünftig arbeiten.. oder? Aber das ist nicht mein größtes Problem. Durch den ganzen Druck und Tag und Nachtarbeit, hat es mich nun umgehauen und bin Krankgeschrieben. So das ich die Aufgaben auf keinen Fall schaffe. Nun meine Hauptsächliche Frage-- was passiert wenn ich die Aufgaben nicht abgebe und nicht zur Prüfung zugelassen werde? Kann ich ,wenn ich wieder fit bin nahtlos weiter machen bis zu nächsten Prüfung oder muss ich erst mal aussetzen und darf erst kurz vor der Prüfung weiter machen? Ich hoffe man kann so in etwa durch steigen was bei mir los ist ;(

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meike,

bitte wenden Sie sich an den Fachberater für Rehabilitation Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

W*lfgangam 07.02.2016 | 11:27
Hallo meike, gut das wir hier nicht die Langform erfahren ;-) Setzen Sie sich mit Ihrem Reha-Berater vor Ort in Verbindung, alternativ schicken Sie diesen 'kurzen' Text direkt an Ihre DRV zwecks Aufklärung / Antwort / Unterstützung. Gruß w.
meikeam 07.02.2016 | 11:39
Danke ;) Ich habe mich schon versucht kurz zu fassen.. die langform wäre um einige Seiten mehr;(...Aber danke für den Tipp:)
Schorscham 07.02.2016 | 14:10
Wenn Sie sich auf die wesentlichen Dinge beschränkt hätten, wäre Ihr Text nur halb so lang gewesen. ;-) MfG
meikeam 07.02.2016 | 17:34
Hätten ihn ja nicht lesen müssen;)...und ich brauche hier hilfreiche tipps.und nicht ob der text zu lang oder nicht ist...;)
Herkulesam 07.02.2016 | 17:55
Wer hilfreiche Tipps erwartet, sollte die "Wissenden" nicht mit abschreckenden Endlos-Texten vergraulen. Vielleicht kämen dann noch viel mehr hilfreiche Antworten. (Ich habe auch nur den halben Text gelesen, bis mir vor Müdigkeit die Augen zugefallen sind.) Gruß
Nahlaam 07.02.2016 | 18:41
Da wird Ihnen wahrscheinlich nur die DRV als Kostenträger für die Umschulung und/oder das Bildungswerk, bei dem sie diese absolvieren, helfen können. In Prüfungsfragen gibt es sicher eine Prüfungsordnung, die Sie heranziehen können. Wenn die Abschlussprüfung z.B. vor der Handwerkskammer abgelegt wird, dann kann Ihnen auch diese Auskunft geben, unter welchen Voraussetzungen sie zur Prüfung zugelassen werden können oder wie es bei Nichtzulassung weitergeht.
meikeam 07.02.2016 | 18:41
Entschuldigung!!!!Ich bin einfach hier eingegangen um einen Tipp zu bekommen und wusste nicht wo ich Anfangen und enden soll...da es mich sehr beschäftigt ... ich wusste nicht das man hier so "fertig" gemacht wird nur weil ein Text zu lang ist...SORRY... ich werde den Beitrag nun schließen.. sehr hilfreiche leute hier..bin begeistert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
W*lfgangam 07.02.2016 | 19:35
...Ihre Erwartungshaltung ist vielleicht ein klein wenig übersteuert - massakrieren Sie Ihre Tastatur bitte nicht weiter mit !, die will sicher nicht vor Ihnen EM werden ;-) Ihr 'Problem' kann hier online nicht gelöst werden, da müssen Sie sich vor Ort mit den zuständigen Stellen auseinandersetzen. Gruß w.
meikeam 07.02.2016 | 18:43
Danke an Nahla...die hat wenigstens mal eine Antwort auf meine Frage gegeben;)
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