Hallo User Harry,
die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes während einer LTA, ist das Bemessungsentgelt, das der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde lag. Also nicht das tatsächliche Krankengeld.
Falls Ihnen eine LTA bewilligt werden würde, kann das Übergangsgeld eine andere Höhe haben, als Ihr Krankengeld, da die Deutsche Rentenversicherung andere Berechnungsgrundlagen hat, als die gesetzliche Krankenversicherung.