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Experten-Antwort

Umschulung als Kaufmann in einem handwerklichen Beruf

von Harry16.06.2020 | 13:21
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5 Antworten

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Hallo! Ich habe eine Frage zu LTA. Ich leide seit 20 Jahren an Panikattacken und Depressionen. Ich hatte mehrere Episoden von denen ich mich auf Dauer immer wieder ganz gut erholen konnte. Tatsächlich beobachte ich aber dass es mit zunehmendem Alter immer schwieriger wird sich wieder aufzurappeln. Ich habe es trotz der Probleme geschafft ein Studium zu bestehen, eine Familie zu gründen und ein Haus zu bauen. Ich habe viele Jahre in einem recht gut bezahlten Job bestehen können, wenn es auch häufig krampfhaft war. Dann musste ich aufgrund von Mobbing irgendwann den Job wechseln. Leider konnte ich den neuen job aufgrund meiner psychischen Probleme nicht bestehen. Auch einen weiteren neuen Job hielt ich nur wenige Monate durch. Nach drei intensieven Jahren voller Panikattacken und teils schweren Depressionen ist es für mich deutlich dass ich in meinem gelernten Beruf bzw. im kaufmännischen Bereich künftig nicht bestehen werde. Es kam die Idee auf, einen handwerklichen Beruf ausüben zu wollen. Natürlich stellt mich als studierten Kaufmann niemand als Handwerker ein, zumal mir auch die handwerklichen Kompetenzen fehlen. Deshalb würde ich gerne eine Umschuldung machen. Nun die Fragen: In der Regel bedeutet Umschulung eine Verbesserung. Ist es überhaupt realistisch als Akademiker darauf zu hoffen eine Umschulung in einen handwerklichen Beruf finanziert zu bekommen? Ich muss dazu sagen dass für mich nur eine betriebliche Umschulung in Frage käme. Wenn ja, wie sieht die finanzielle Unterstützung aus? Ich habe mit Haus und Familie diverse Kosten zu decken. Ich bin selbstverständlich bereit Feldern zu lassen. Allerdings ist das nur in einem begrenzten Rahmen möglich. Ich konnte googlen dass die Unterstützung seitens der Rentenversicherung bei einer genehmigten Umschulung 75 % vom ehemaligen Nettoeinkommen beträgt. Allerdings beziehe ich seit einigen Monaten bereits krankengeld und mir wurde nun erzählt dass es sich in dem Falle um 75 % des krankengeldes handel. Das krankengeld sind 90 % vom ehemaligen netto abzüglich ca 15 % Sozialabgaben, grob gerechnet also ca. 75 %. Wenn von diesen 75 % noch mal 25 % abgezogen werden, wird es schwierig bis unmöglich Haus und Hof zu halten. Konkret lautet die Frage also worin besteht die Berechnungsgrundlage bei der finanziellen Unterstützung seitens der Rentenversicherung im Falle einer Umschulung? Ich bin gespannt auf die Antworten un bedanke mich im voraus! Gruß Harry

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Harry,

die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes während einer LTA, ist das Bemessungsentgelt, das der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde lag. Also nicht das tatsächliche Krankengeld.

Falls Ihnen eine LTA bewilligt werden würde, kann das Übergangsgeld eine andere Höhe haben, als Ihr Krankengeld, da die Deutsche Rentenversicherung andere Berechnungsgrundlagen hat, als die gesetzliche Krankenversicherung.

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4 Antworten

Harryam 16.06.2020 | 13:24
Ach so! Ich bin übrigens 44 Jahre alt.
Harryam 16.06.2020 | 18:19
Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist ja schon mal eine gute Nachricht, die mich darin bekräftigt meine Bemühungen um eine Umschulung weiter voran zu treiben. Wie ist es denn mit der Frage ob es überhaupt möglich ist als Akademiker eine Umschulung zu einem Handwerksberuf finanziert zu bekommen? Ich habe krampfhaft versucht ähnlich gelagerte Fälle im Netz zu finden. Leider ohne Erfolg. Dank und Gruß Harry
KSCam 16.06.2020 | 18:46
Jede LTA Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung....also abwarten wie über einen Antrag entschieden wird.
Harryam 19.06.2020 | 14:27
Hallo! Ich hätte da noch mal eine Frage. Mir wurde heute erzählt dass die Höhe des Übergangsgeldes im Falle einer Umschulung seitens der Rentenversicherung mit meinem früheren Gehalt/krankengeld/Einkommen (what ever) gar nichts zu tun hat, sondern dass ich anhand meiner Qualifikation einer von vier Qualifikationsgruppen zugeordnet werde. Für die Qualifikationsgruppe 1 (Hochschulabschluss) bedeutet das schlussendlich 62,11 € am Tag. Bei 30 Tagen käme so ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.863,30 € zustande. Ist das richtig? Gruß Harry
Deutsche Rentenversicherung
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