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Umschulung am BFW und Eingliederungszuschuss im Anschluss

von Heike01.04.2009 | 06:58
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6 Antworten

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Guten Morgen, mich beschäftigt die folgende Frage: Ich mache derzeit eine Umschulung zur Steuerfachsngestellzen am BFW. Kostenträger ist die DRV. Die Umschulung wird, wenn alles gut läuft, im November 2009 beendet sein. Ich habe allerdings schon jetzt ein Angebot (Festanstellung) für die Zeit nach dem erfolgreichen Abschluss. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, welche Fördermöglichkeiten durch die DRV nach dem Ende der Umschulung bestehen. Konkret stellt sich die Frage, ob nach erfolgreichem Abschluss die Gewährung eines Eingliederungszuschusse nach 34 SGB IX in Frage kommt. Wenn ich es richtig verstanden habe geht dieses zusätzlich zur Umschulung, d.h. die beiden Fördermöglichkeiten schließen sich nicht aus. Es wäre toll, wenn mir jemand von Ihnen etwas dazu sagen könnte. Wäre es möglich den Eingliederungszuschuss schon jetzt zu beantragen (Vermittlungsbescheid)? Zwar ist es noch relativ "weit weg" bis ich mit der Umschulung fertig bin, dennoch möchte ich die Verbanclubgen mit dem potentiellen Arbeitgeber schon jetzt abschließen, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag winkt. Nicht ganz unerheblich für die Verhandlungen und meine Ausgangslage ist aber das Bestehen eventueller Fördermöglichkeiten in der Form eines Eingliederungszuschusses (=Übernahme der hälftigen Kosten des Arbeitgebers für 6-12 Monate). Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen. Heike

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.04.2009 | 13:36

Hallo Heike,

Eingliederungszuschüsse können sowohl als isolierte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben als auch als Folgeleistung nach einer zuvor abgeschlossenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.

In der Regel sollen sie als isolierte Leistung bewilligt werden.

Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (durch den Rentenversicherungsträger) ist ein Eingliederungszuschuss nur zu erbringen, wenn ohne ihn eine Wiedereingliederung auf Dauer nicht zu erwarten ist.

Die Abschlussprüfung ist in 8 Monaten vorgesehen, so dass zur Zeit noch keine Aussage zur Erbringung eines Eingliederungszuschusses getroffen werden kann.

Weder haben Sie die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen noch kann heute schon festgestellt werden, dass nur mit der zusätzlichen Erbringung eines Eingliederungszuschusses eine Wiedereingliederung auf Dauer zu erwarten ist.

Die konkrete Höhe und die Dauer des eventuell erforderlichen Eingliederungszuschusses wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten individuell vom Reha-Fachberater bestimmt.

Moderatoren-Antwortam 03.04.2009 | 12:05

Zur Zeit ist es zu früh. Aber am besten sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem

Reha-Fachberater ab. Dieser kann Ihnen dann auch sagen, ob in Ihrem Fall überhaupt ein gesonderter Antrag zu stellen ist und wann der ideale Zeitpunkt für einen solchen Antrag sein wird, oder ob von Amts wegen eine solche Zusage erfolgen wird und ein Antrag sich erübrigt.

4 Antworten

Nixam 01.04.2009 | 07:19
Da es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis handelt, habben Sie Anspruch auf Lohnzuschuss für einen einstellungswilligen Arbeitgeber. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation, geben Sie ihm die Kontakdaten Ihres potenziellen Arbeitgebers und er wird alles weitere für Sie in die Wege leiten. So besteht tatsächlich die Möglichkeit, 50% Lohnzuschuss für die Dauer von 6 Monaten zu gewähren. Viele Grüsse Nix
Heikeam 01.04.2009 | 07:26
Hallo Nix, das ging ja schnell. Vielen Dank. Sie meinen also, dass der jetzige Zeitpunkt (noch 8 Monate bis zur Abschlussprüfung) nicht verfrüht ist? Nach 34 SGB IX beträgt der Förderzeitraum grundsätzlich max. ein Jahr. Wann immer ich mich dazu belese, ist dann jedoch immer die Rede von 6 Monaten. Habe ich auch die Chance auf einen Förderzeitraum von 12 Monaten? Es liegt in meinem Fall eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 vor. Danke nochmals! Heike
Nixam 01.04.2009 | 07:34
Über besondere Einzelfälle....Vorgehensweise Art und Höhe der Eingliederungszuschüsse bei Schwerbehinderung oder besonders langer Einarbeitungsnotwendigkeit etc. entscheidet im Einzelfall der Fachberater für Rehabilitation. Tatsächlich liegt aber der Rahmen innerhalb der 12 Monate Höchstförderungsdauer... Z.B. 3 Monate = 100% und anschliessend 3 Monate 50% oder/und Rest 6 Monate 30% etc. Das sind Einzelfallentscheidungen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich dem Fachberater hier nicht vorgreifen kann. Viele Grüsse Nix
Heikeam 01.04.2009 | 14:41
Hallo Experte, hallo Nix, nochmals vielen Dank. Ich habe den Eindruck, dass sich Ihre Aussagen widersprechen. Macht es nun Sinn mich zum jetzigen Zeitpunkt um den Eingliederungszuschuss zu kümmern, oder nicht? Könnte ich das nicht tun, so besteht die Gefahr, dass sich das Jobangebot u.U. erledigt hat. Vielen Dank Heike
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