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Experten-Antwort

Umschulung Bfw

von Sandra24.02.2025 | 09:52
193 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Würdet ihr eure Umschulung im Berufsförderungswerk oder bei einem privaten Anbieter machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2025 | 11:03

Hallo Sandra

 

sollte die Umschulung über eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger laufen, beraten Sie sich gerne mit Ihrem Reha-Fachberater. Gemeinsam können Sie den für Sie besten Anbieter ausfindig machen. 

10 Antworten

Mal so mal soam 24.02.2025 | 10:02
Kommt darauf an. Ein bisschen mehr Kontext wäre hilfreich.
Rentenschmiedam 24.02.2025 | 10:04
Sie machen Ihre Umschulung dort wo sie mit dem Rehafachberater vereinbart wird. Sofern es überhaupt eine Umschulung gibt. Es gibt da nämlich ein Antragsverfahren in dem zum Beispiel die intellektuelle Leistungsfähigkeit, die Belastbarkeit und so einiges mehr eine Rolle bei der Entscheidung spielen, welche Leistung zur Teilhabe überhaupt Sinn macht. Ihre Frage jedenfalls macht so nicht viel Sinn. Mit besten Grüßen
Sandraam 24.02.2025 | 10:05
Ich bin nicht auf „ hilfe“ angewiesen und darf mir den Träger aussuchen
na dannam 24.02.2025 | 10:26
Schauen Sie sich doch die in Frage kommenden Träger an und entscheiden sich dann. Pauschal lässt sich da schwer was sagen.
Fliederam 24.02.2025 | 10:30
Ich würde mal die Erfolgsquote der verschiedenen Anbieter hinterfragen. Wie viele der Absolventinnen und Absolventen können erfolgreich in Arbeit vermittelt werden. Wie läuft das Absolventenmanagement ab, wie sind die Netzwerke der Anbieter,insbesondere für Praktika, ausgestaltet?
Heinricham 24.02.2025 | 13:18
Berufsförderungswerke sind, wie es schon der Name sagt, berufliche Förderschulen, früher auch Sonderschulen genannt. Also genau genommen betreiben Sie Sonderpädagogik in der beruflichen Sekundarstufe. Hier können Menschen, die ihre erweiterte Berufsschulpflicht nachholen, bis 25 auf Bildungsgutschein gefördert, ihre Schulpflicht oder Berufsschulpflicht nachholen. Also zum einen Menschen mit Behinderungen oder genau genommen diejenigen, die U 18 zu faul für die Schule waren und Ü 21, immer noch zu faul sind zum Arbeiten. Langzeitarbeitslose, Hartz IV Empfänger aus Bedarfsgemeinschaftgeräten, die Vom Jobcenter oder vom Arbeitsamt die Auflagen bekommen, an Trainingsmaßnahmen oder abgespeckten Hauptschul-Ausbildungen teilzunehmen. Du kannst an den Ausbildungen, die die Berufsförderungswerke anbieten erkennen, dass es keine postsekundare Bildung ist und auch im weiteren Sinne keine Erwachsenenbildung, da sie nicht bis zu dem Level der vergütete Lehrberufsausbildung reichen sondern sich im Pflichtschulbereich bewegen. Sicherlich gibt es gute private Bildungsanbieter, aber Berufsförderungswerk sind das sicherlich nicht. Sie führen nur zu nicht anerkannten Abschlüssen und zu Hauszertifikaten. Damit kannst du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wenig oder nichts erreichen.
Heinrich am 24.02.2025 | 13:35
Zitat von Rentenschmied anzeigen
Lass dir nichts erzählen von Belastung und Intellektueller Leistungsfähigkeit. Deine intellektuelle Leistungsfähigkeit hast du durch deine Schul- und Berufsschulabschlüsse bereits bewiesen, denn dann hast du deine Schulpflicht erfüllt und hast die Zugangsmöglichkeiten zu Bildung deinen vorangegangenen Schulabschlüssen entsprechend. Einige Rentenversicherungsträger haben allerdings die Neigung, Menschen mit abgeschlossenen Ausbildungen, die nie einen Förderbedarf in ihrem Leben hatten dann zu Eignungsprüfungen in dieser Einrichtungen zu schicken, da ja ein normaler Mensch gar nicht weiß, dass es sowas überhaupt gibt. Also Vorsicht vor den Berufsförderungswerken oder allem, was mit Förderung zu tun hat, denn Förderung und Förderschule ist in Deutschland seit einigen Jahren, das etwas schönere Wort für Sonderpädagogik und Sonderschule - manchmal auch noch als Hilfsschule bekannt.
Heinricham 24.02.2025 | 13:56
Ich gebe dir mal einen Link. Da kannst du dir die Bildungsgänge in Deutschland und die Schulniveaus anschauen. Bis vier ist Schulpflicht. https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/downloads/media/content/2022_d…
Saschaam 24.02.2025 | 18:24
Zitat von Heinrich anzeigen
Du hast einen wichtigen Punkt angesprochen. Tatsächlich bieten viele Berufsförderungswerke nicht nur Programme zur Nachholung von Schulabschlüssen oder beruflichen Qualifikationen an, sondern auch anerkannte IHK-Abschlüsse. Diese Abschlüsse sind auf dem Arbeitsmarkt durchaus anerkannt und ermöglichen es den Absolventen, eine qualifizierte Ausbildung zu erlangen, die ihre beruflichen Chancen verbessert. Es ist richtig, dass Berufsförderungswerke vor allem Menschen ansprechen, die in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit dem Bildungssystem hatten oder besondere Förderbedarfe haben. Doch durch die Möglichkeit, IHK-zertifizierte Qualifikationen zu erwerben, bieten diese Einrichtungen auch berufliche Perspektiven, die auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind. Diese IHK-Abschlüsse sind eine wertvolle Alternative zu anderen Bildungswegen und können die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Karriere bieten. Die Aussage, dass Berufsförderungswerke nur „nicht anerkannte Abschlüsse“ vergeben, trifft also nicht pauschal zu. Es kommt immer darauf an, welche Programme konkret angeboten werden. Wer einen IHK-Abschluss erwirbt, hat eine anerkannte, qualifizierte Ausbildung abgeschlossen.
Heinrich am 25.02.2025 | 12:27
Ja, die sogenannten „§66 BBiG §42rHwO“ Berufe für Menschen mit Behinderung. Das sind abgespeckte Fachpraktikerberufe bis DQR 3. Die staatlich anerkannten verüteten betrieblichen Ausbildungen sind in DQR 4. Am Ende ist es aber auch egal. Grundsätzlich sind berufsbildende Schulen in Deutschland Pflichtschulen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der sogenannte Übergangssektor mit Bvb und Bvb Reha bei den privaten findet für Haupt- und Förderschüler in den Jahrgangsstufen 9 und 10 statt, die nicht anders versetzt werden können, weil sie zu oft sitzengeblieben sind und. Private Ersatzschulen sind keine Regelschulen, schon garnicht wenn sie Internaten und anderen schulbegleitenden Wohnformen angeschlossen sind… das ist Heimerziehung gem. SGB 8 …die einige zum Glück wenige als Erwachsenenbildung verkaufen. Also Vorsicht wenn die Rehaberaterin von Berufsförderungswerken fabuliert.
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