Hallo Iris,
lassen Sie sich nicht verrückt machen. Jeder Rehabilitand bekommt das, was erforderlich und notwendig ist, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Sprechen Sie mit Ihrem Rehabilitationsträger über individuelle Möglichkeiten.
Wenn das Praktikum Bestandteil der Ausbildung (Gegenstand der Ausbildungsordnung) ist, dann besteht evtl. die Möglichkeit dieses zu fördern. Die Ausbildung ohne Praktikum kann grds. gefördert werden, wenn die Qualität der Ausbildung etc. gesichert ist. Ein Anerkennungspraktikum ist meist jedoch kein Bestandteil der Ausbildung.
Die 2-Jahre vor diesem Praktikum sind grds. förderfähig.
Mit freundlichem Gruß