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Experten-Antwort

Umschulung durch Fachschulbesuch Wartezeit

von Tina12.11.2023 | 19:17
414 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, von 1992- 1994 machte ich eine Umschulungsmaßnahme an einer Berufsfachschule. In dieser Zeit bezog ich Leistungen vom Arbeitsamt. Pflichtbeiträge wurden an die DRV abgeführt. Werden diese beiden Jahre auf die Wartezeit für besonders langjährige Versicherte angerechnet? Sie fehlen in der Rentenauskunft bei der Restwartezeit. Viele Grüße, Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

 

grundsätzlich werden auch Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld und Arbeitslosengeld I) auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn für diese Zeiten Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder diese als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. 

Lediglich Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur unter der Einschränkung berücksichtigt, dass die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.

 

Soweit für die von Ihnen genannten Zeiten von der Agentur für Arbeit aufgrund eines Leistungsbezugs Pflichtbeiträge gezahlt wurden, diese Zeiten aber in der Renteninformation fehlen, sollten Sie sich zur Klärung des Sachverhalts mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.


 

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1 Antworten

Königam 12.11.2023 | 20:10
Fachschulzeiten zählen nicht zu den 45 Beitragsjahren. Zeiten der Arbeitslosigkeit nur, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bezogen haben.
Deutsche Rentenversicherung
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