Wenn bereits „eine Umschulung genehmigt ist“, reicht ein Blick in den entsprechenden Bewilligungsbescheid. Dort wird die entsprechende Ausbildungsstätte angegeben.
Ich vermute aber vielmehr, dass zunächst nur die „grundsätzliche“ Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mitgeteilt worden ist, eine Entscheidung / Bewilligung über eine konkrete Leistung aber noch gar nicht erfolgt ist.
Das konkrete Teilhabeziel wird in Beteiligung mit Ihnen durch den Rehabilitations-Fachberater er-arbeitet. Sie sollten daher umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Sie sollten dieses Beratungsangebot unbedingt in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich können Sie sich auch im Vorfeld über Berufe informieren, die Sie interessieren. Eine „Umschulung“ kann in entsprechenden Einrichtungen (z. B. Berufsförderungswerken), bei rein schulischen Ausbildungen an entsprechenden Fachschulen oder bei betrieblichen Ausbildungen in Betrieben (mit Berufsschulpflicht) erfolgen. Ihre Vorstellungen können Sie im Beratungsgespräch einbringen.