Ob die Kosten für eine Internatsunterbringung übernommen werden, ist immer eine sogenannte Einzelfallentscheidung, die im Ermessen des zuständigen Rentenversicherungsträgers liegt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Rehafachberater(in) bzw. Sachbearbeiter(in) in Verbindung zu setzen. Diese/Dieser wird unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände entscheiden, ob die Kostenübernahme für eine Internatsunterbringung erfolgen kann.