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Experten-Antwort

Umschulung ja, Erwerbsminderung nein!

von Antje210528.10.2013 | 20:48
2566 Ansichten
2 Antworten

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Hallöchen! Bin nach Brustkrebs mit Chemo und Bestrahlung (2012) und habe Beeinträchtigung durch Lymphödeme und Erschöpfungssyndrom! Habe Umschulung genehmigt bekommen, aber festgestellt, ich kann das nicht leisten! Dann habe ich fw. Erwerbsminderungsrente beantragt! Bin mit Leib und Seele Pflegekraft und kann 3-4 Stunden, je nach Tagesform.. Umschulung ja, Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt, das passt doch nicht!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Umschulung kann Ihnen bereits dann gewährt werden, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit nach Auffassung Ihres Rentenversicherungsträgers erheblich gefährdet ist. Sie müssen also nicht erwerbsgemindert sein, um eine solche Leistung beanspruchen zu können.

Anders sieht das selbstverständlich bei der Erwerbsminderungsrente aus. Nur wenn Sie nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (nicht nur in Ihrem Beruf) mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten, steht Ihnen eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente zu.

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1 Antworten

Heinericham 29.10.2013 | 07:45
Hallo, bei der Erwerbsminderung wird nicht auf den bisherigen Beruf geschaut, sondern ob Sie irgendeinen Beruf (z.B. Pförter, Telefonist) ausüben können. Wenn dieser Beruf in Vollzeit ginge gibt es keine Rente wegen Erwerbsminderung. Daher kann es durchaus sein, dass eine Umschulung sinnvoll ist und eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht zusteht. Wenn Sie das mit der Umschulung nicht leisten können, wenden Sie sich an Ihren Rehaberater.
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