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Experten-Antwort

Umschulung nach positiver Arbeitserprobung abgelehnt

von Zahnputzi26.08.2014 | 23:28
1423 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe die Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekonmmen und daraufhin eine Arbeitserprobung als Arbeitspädagoge gemacht. Alles war gut. Laut Aussage des BFW und anderer beteiligte Ärzte bin ich geeignet für eine Umschulung mit vorherigem RLV. Es sollte alles nur noch eine Formsache sein. Nun habe ich eine Ablehnung bekommen. Mein Rehaberater sagt, er verstehe es nicht, ich solle inn Widerspruch gehen. Würde ja gerne den RVL schon malmachen, da sich so ein Widerspruchsverfahren ewig hinzieht. Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation. LG zahnputzi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Auswahl der Leistungen werden nach § 33 SGB IX Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Einzelfall angemessen berücksichtigt. Da Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Daraufhin wurden Sie nach Ihrer Aussage auch schon von Ihrem Rehafachberater hingewiesen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei uns vorliegen. Damit neue Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigt werden können, sollte der Widerspruch auch von Ihnen begründet werden. Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung. Dort sollten Sie dringend klären, welches Kostenrisiko auf Sie zukommt, wenn Sie eine RVL ohne Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung beginnen.

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1 Antworten

???am 27.08.2014 | 12:06
Sie müssen erstmal abschätzen, ob sich das Risiko, den RVL und ggf. auch die Umschulung anzufangen, lohnt. Allein jetzt den RVL mitzumachen und mit der eigentlichen Umschulung bis zum Abschluss des Widerspruchs/Klage zu warten,ist ja nicht sinnvoll. Für Sie heißt das folgende Fragen zu klären: 1. Wie wahrscheinlich ist es, das ich mit meinem Widerspruch/Klage ... erfolgreich bin? Mir fällt dabei in Ihrem Posting auf, dass BFW/Ärzte Sie für EINE Umschulung geeignet halten. Könnte hier das Problem liegen, dass Sie vielleicht nur nicht zur Arbeitspädagogin umschulen können? 2. Kann ich die Kosten mit eigenem Geld vorstrecken und auch damit finanziell leben, wenn ich es nicht von der DRV erstattet bekomme? 3. Kann ich in der Zwischenzeit meinen Lebensunterhalt finanzieren?
Deutsche Rentenversicherung
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