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Umschulung/ Thema Ort

von glo.by08.08.2008 | 11:51
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zuerst mal ein hallo an alle Experten in diesem Forum, denn ihr leistet gute Arbeit! Nun zu meinen Problemen die mir Kopfzerbrechen bereiten! Habe Bewilligung für LtA dem Grunde nach bewilligt bekommen. Nach Absprache mit dem Reha-Berater vor Ort wurde mir in diesem Zuge eine Umschulungmassnahme zugesichert! Mein Rehaberater bot mir verschiedene Umschulungsplätze an, die in meiner Wohnortnähe (Freiburg im Breisgau)liegen. Eine davon 250km entfernt, in der ich eine Unterbringung bezahlt bekomme und 2 Heimfahrten im Monat! Diese Umschulungsmassnahmen würden allerdings erst im Januar/Februar 2009 beginnen!Da ich aber so schnell wie möglich eine Umschulung anstrebe habe ich mich selber auf die Suche gemacht! Habe Umschulungsplätze in Berlin gefunden die am 1.9.2008 oder am 22.9.2008 beginnen würden! Nun zu meinen Fragen! 1. Habe ich auch Anspruch auf "Wohngeld" in Berlin, wenn mein eigentlicher Wohnsitz weiter Freiburg im Breisgau bleiben würde? 2. Habe ich trotzdem Anspruch auf 2 Heimfahrten im Monat, obwohl das natürlich der DRV teurer zustehen kommt? 3. Habe ich mit vermindertes Übergangsgeld zu rechnen da ich die Umschulung in Berlin machen würde anstatt Wohnorts nah? Ich möchte nochmal deutlich zum Ausdruck bringen, das es in dem Beruf den ich erlernen möchte hier im BW schwieriger einen Umschulungsplatz zu finden ist, wie in Berlin! Wie gesagt hier erst Jan/Feb 2009 möglich, und Berlin zum 1.9 2008! Soll ja die Umschulung auch so schnell wie möglich beginnen laut SGB! Mit freundlichen Grüssen Alex!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.08.2008 | 13:37

Hallo glo.by,

die Auswahl einer Leistung richtet sich immer nach § 13 SGB VI. Die DRV hat die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Hinzu kommt, dass von den Rentenversicherungsträgern nicht alle Bildungsträger und somit Bildungsmaßnahmen finanzieren. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist stets, dass die Maßnahme durch den zuständigen RV-Träger anerkannt ist. Sie können sich mit Ihrem Wunsch also nur direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Dieser entscheidet letztendlich über die Kostenübernahme. Ein Anspruch auf Kostenübernahme für die selbstgesuchte Umschulung besteht nicht.

Für den Fall, dass die Umschulung in Berlin bewilligt wird, würde die DRV die Kosten der auswärtigen Unterbringung übernehmen (entweder in Form der Unterbringung im Internat beim Bildungsträger oder die Miete am Umschulungsort). Auch hierüber entscheidet der zuständige RV-Träger in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßen Ermessen.

Wird eine Umschulung gewährt und erfolgt eine auswärtige Unterbringung, werden die Kosten für 2 Familienheimfahrten pro Monat übernommen. Hierbei spielt es keine Rolle, wo die Umschulung durchgeführt wird.

Das Übergangsgeld wird unabhängig vom Durchführungsort der Umschulung entsprechend den gesetzlichen Regelungen gewährt.

1 Antworten

Nixam 08.08.2008 | 12:35
Schuster bleib bei Deinen Leisten. Wo wollen Sie denn soweit weg? 1) Sie müssen mit Ihrem RV-Träger absprechen, ob er Ihnen überhaupt diese TA-Leistung in Berlin überhaupt bewilligt. Wenn ja: Bekommen Sie einen Zuschuss zur Miete. Dann aber haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf Wohngeld 2) Sie haben auch Anspruch auf 2 Familienheimfahrten im Monat. 3) Das Übergangsgeld richtet sich nicht nach dem Ort, in dem Sie Ihre Umschulung machen. Ich glaube aber nicht, dass man Ihnen diese Umschulung bewilligen wird, in Berlin. Jeder RV-Träger ist verpflichtet, zunächst seine Vertrags-Berufsförderungswerk voll zu belegen. Notfalls bekommen Sie Zwischenübergangsgeld bis zum Beginn zum 01.02.2009. Ich glaube aber eher, dass Sie die Umschulung dazu nutzen möchten, in Deutschland "um die Welt zu kommen". Das ist nicht Sinn der Umschulung. Mein Rat: Bleiben Sie in Freiburg und versuchen Sie sich dort zum 01.02.2009! Merke: Der Kostenträger entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen über Art Ort und Höhe der Leistung. Nix
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