Hallo Verunsichert,
ebenso wie „=//=“ bin auch ich der Meinung, dass Sie zunächst den entsprechenden Bewilligungsbescheid des Rentenversicherungsträgers abwarten/lesen sollten. Dort wird auf den Anspruch auf Übergangsgeld/Fahrkosten/Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten, welche während der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden können, hingewiesen. Auch können Lernmittel (z. B. Bücher) beim zuständigen Rehaträger beantragt werden, wenn diese nicht von der Einrichtung im Rahmen der Kostensätze übernommen werden. Im Zweifel sollten Sie auch nochmals das Beratungsgespräch mit der Rehafachberaterin des zuständigen Trägers suchen.