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Experten-Antwort

Umschulung und fehlendes Übergangsgeld

von Verunsichert26.10.2015 | 10:37
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2 Antworten

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Nach 3 Jahren Klage konnte ich jetzt endlich erfahren, dass ich eine Umschulung genehmigt bekommen werde. Jetzt ist es aber so, ich beziehe kein Übergangsgeld und wurde rückwirkend in die Umschulung "gesteckt". Jetzt ergeben sich massiv Schwierigkeiten, ich kann die geforderten Bücher nicht kaufen und auch die Nacharbeitung des Lernstoffes ist sehr schwierig. Da ich noch keine Verträge unterschrieben habe, nur rückwirkend zum 1.10. die Umschulung gestattet bekommen habe. Was kann ich jetzt tun, wenn ich merke, ich katapultiere mich hier in eine sehr schwierige Situation. Beraterin ist derzeit nicht im Haus. Die Schule bietet unzureichend Skripte an, Bücher wären angeblich nicht nötig. Wenn ich aber den Lehrstoff und Inhalte anschaue, sind Bücher zwingend notwendig. Ich erhalte kein Übergangsgeld, wurde dazu nicht beraten. Bücher kosten 300 Euro, Fahrgeld beläuft sich auf bis 200 Euro im Monat, Kinderbetreuungskosten belaufen sich zusätzlich auf 100 Euro, meine Krankenversicherung müssen wir selbst zahlen mit 320 Euro. Das ist so nicht machbar und ich bin total geknickt. Da ich noch keine Verträge unterzeichnet habe, kann ich jetzt ehrlich sagen, es ist so nicht machbar? Ich benötige bitte einen Rat, ich weiss nicht weiter. Herzliche Grüsse von Verunsichert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verunsichert,

ebenso wie „=//=“ bin auch ich der Meinung, dass Sie zunächst den entsprechenden Bewilligungsbescheid des Rentenversicherungsträgers abwarten/lesen sollten. Dort wird auf den Anspruch auf Übergangsgeld/Fahrkosten/Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten, welche während der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden können, hingewiesen. Auch können Lernmittel (z. B. Bücher) beim zuständigen Rehaträger beantragt werden, wenn diese nicht von der Einrichtung im Rahmen der Kostensätze übernommen werden. Im Zweifel sollten Sie auch nochmals das Beratungsgespräch mit der Rehafachberaterin des zuständigen Trägers suchen.

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1 Antworten

=//=am 26.10.2015 | 11:46
So wie ich das verstehe, haben Sie noch keinen Bescheid von der DRV erhalten ("habe ich jetzt endlich erfahren"). Rückwirkend können Sie nur zum 01.10.2015 eine Umschulung beginnen. Über das Übergangsgeld wird bei oder nach Bescheidserteilung entschieden. Das sollten Sie auf jeden Fall abwarten, bevor Sie sich jetzt verrückt machen. Was war denn in den letzten 3 Jahren, seit Beginn der Klage? Waren Sie arbeitsunfähig krank mit KG-Bezug oder arbeitslos mit ALG I oder - II Bezug? Sie haben während der Umschulung einen Anspruch auf Übergangsgeld UND auf die Kostenerstattung von Lehrmaterial, Fahrtkosten etc. Vielleicht sollten Sie sich jetzt erst mal in Geduld üben, bis der Bescheid eingeht. Telefonisch nachfragen können Sie auch, Ihre Reha-Fachberaterin wird ja nicht ewig außer Haus sein.
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