Hallo Manuela,
grundsätzlich können Sie einen Antrag stellen. Ob und in welchem Rahmen eine Umschulung in Ihrem Einzelfall möglich ist, ist jedoch von der Beurteilung des sozialmedizinischen Dienstes abhängig.
In der Regel ist es so, dass mit Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die persönlichen Vorausstzungen für die Dauer des Rentenbezuges für eine Umschulungsmaßnahme nicht erfüllt sind. Es kann jedoch sein, dass der Entzug der Zeitrente geprüft wird und Ihnen eine Umschulungsmaßnahme bewilligt werden kann.
Der Gleichzeitige Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und der Beginn einer Umschulung sind in der Regel jedoch nicht möglich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Angaben in Ihrem Versicherungskonto kann Ihnen die Sachbearbeitung ggf. genauere Auskunft geben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung