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Experten-Antwort

Umschulung während befristeter Vollerwerbsminderungsrente

von Manuela26.08.2020 | 09:58
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich habe eine Frage. Durch eine schwere Gehirntumor - OP letztes Jahr bin ich nun eine befristete Vollerwerbsrentnerin. Da ich im Mini - Job festgestellt habe, das ich meine Arbeit am Mikroskop nicht mehr als 2,5 Stunden nachgehen kann (dann bekomme ich Kopfschmerzen und Nackenschmerzen und Übelkeit) ich aber gerne noch arbeiten möchte, da ich erst 46 Jahre alt bin, würde ich gerne eine Umschulung / Ausbildung machen, wo ich mein bisheriges Wissen nutzen kann und in Teilzeit arbeiten kann, da es mir eher nicht möglich ist in Vollzeit wieder zu arbeiten (meine Erholungsphasen sind sehr deutlich länger als vor der OP). Meine Frage ist, ob ich während der Vollerwerbszeit eine Umschulung beantragen kann und ob diese dann auch während der Vollerwerbsrente begonnen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Manuela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuela,

grundsätzlich können Sie einen Antrag stellen. Ob und in welchem Rahmen eine Umschulung in Ihrem Einzelfall möglich ist, ist jedoch von der Beurteilung des sozialmedizinischen Dienstes abhängig.

In der Regel ist es so, dass mit Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die persönlichen Vorausstzungen für die Dauer des Rentenbezuges für eine Umschulungsmaßnahme nicht erfüllt sind. Es kann jedoch sein, dass der Entzug der Zeitrente geprüft wird und Ihnen eine Umschulungsmaßnahme bewilligt werden kann.

Der Gleichzeitige Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und der Beginn einer Umschulung sind in der Regel jedoch nicht möglich.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Angaben in Ihrem Versicherungskonto kann Ihnen die Sachbearbeitung ggf. genauere Auskunft geben.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Studentam 26.08.2020 | 10:18
Durch Ihre volle EM können Sie nur unter 3 h täglich arbeiten und das ist der Haken an der Sache. Die DRV wird eine LTA nur finanzieren, wenn Sie über 3 h arbeitsfähig wären bzw nur teilweise EM sind. Alles andere macht auch keinen Sinn. Warum sollte die Gemeinschaft eine Umschulung für einen neuen Job finanzieren, der Ihnen aus rechtlicher Sicht nicht die Möglichkeit gibt aus der vollen EM zu kommen. Vielleicht wäre ein Antrag auf LTA sinnvoll und sich dann von der DRV beraten lassen in Kombination mit einer Rehamaßnahme mit anschließender Umschulung?!
Manuelaam 26.08.2020 | 10:26
Zitat von Student anzeigenausblenden
Ja - das ist genau das andere Problem - ich könnte 15 Stunden in der Woche arbeiten - nur ich würde viel mehr als die zugelassenen 6500<e verdienen! Hier sehe ich beim Rentenbezug auch ein Problem, wenn ich 3 Std. täglich arbeiten würde, was ich gerne auch tun würde, verdiene ich aber mehr als das doppelte was erlaubt ist..... dann hätte ich auch wieder Einbußen.....
?am 26.08.2020 | 23:39
Alternative: Maßnahme über Bildungsgutschein?
Tante Trudeam 27.08.2020 | 10:24
Hallo Manuela, vor diesem Problem habe ich 2017 auch gestanden. Mir wurde eine LTA genehmigt seitens der DRV. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber noch nicht, das ich im Okt. eine volle befristete EMR rückwirkend erhalten würde. Bei mir war schon alles soweit klar, war schon in einem BfW zum beruflichen Assessment und dort alles bestanden. Auch schon alles geregelt mit dem Bildungsträger. Und als ich dachte, es geht los, bekam ich eine Nachricht von der DRV das ich die volle befristete EMR rückwirkend zum 09/2016 erhalte. Mit diesem Bescheid waren alle Träume und Vorstellungen geplatzt. Ich hatte auch ein Gespräch mit dem Fachberater der DRV, nun stellte man mich vor die Wahl, entweder LTA/Umschulung oder EMR. Nun konnte ich nicht anders, weil ich aus medizinischen Gründen die LTA erhielt, demzufolge kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. In dem Alter vor 3 Jahren, da war ich 52 Jahre, da hätte ich keine Umschulung mehr bekommen, nur noch eine Weiterbildung in meinem Beruf. Und mein alter AG wollte mich wieso nicht mehr haben. Ich hatte auch soviele Träume, das ist alles geplatzt mit dem Bezug der vollen EMR. Inzwischen habe ich mich abgefunden, bin jetzt 55 Jahre, wer will mich noch. Bin 5 Jahre aus meinem Beruf. Das nur mal so zu meiner Geschichte als Anmerkung. LG Tante Trude
Tante Trudeam 27.08.2020 | 10:27
Hallo, zur Richtigstellung, ...... ich erhielt die volle befr. EMR aus medizinischen Gründen. Ich schrieb LTA, darum die Richtigstellung. LG Tante Trude
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