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Experten-Antwort

Umschulung wird nicht anerkannt da Unterbrechungstatbestand nicht erfüllt

von Rebecka09.07.2018 | 20:47
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6 Antworten

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Erst mal ein nettes Hallo an alle! Ich bin am 29.08.1970 geboren und habe nach der Schule bis zum 31.03.1987 eine Pflichtbeitragszeit.Ab dem 01.01.1987 beginnt die nächste Beitragszeit. Müsste dies nicht als Unterbrechung gewertet werden? Meine Umschulung, die 2008 begann und volle drei Jahre ging wird mir nicht angerechnet. Ist dies richtig? Beim Besuch eines Rentenberaters wurde mir die Anrechnung zugesagt, nun aber schriftlich abgelehnt. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Vielen Dank!! Rebecka

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rebecka,

leider kann ich den Zusammenhang zwischen der Beitragszeit 1987 und der Umschulung 2008 nicht erkennen. Haben Sie während der Umschulung Übergangsgeld erhalten? Bitte schildern Sie Ihren Fall etwas genauer oder fragen bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rebecka,

ohne konkrete Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufs ist es hier im Forum nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten.

Allgemein gesagt geht es hier wohl um die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit bzw. aufgrund einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe. Voraussetzung ist hier (sofern die betreffende Zeit nicht zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr liegt) die Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Übersetzt bedeutet dies, dass die Umschulung bis spätestens zum Ende des Monats nach dem Ende der versicherten Beschäftigung/Tätigkeit begonnen haben muss.

In Ihrem Versicherungskonto muss also irgendwann eine Lücke nach dem Ende einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit vorliegen, die mindestens einen Kalendermonat andauert. Da dies für einen Laien nicht immer ganz leicht nachzuvollziehen ist, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder kontaktieren Ihren Rentenversicherungsträger.

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4 Antworten

KSCam 09.07.2018 | 21:51
Kann es sein dass Sie da mit den Daten was durcheinanderbringen? Die ersten beiden Daten liegen vor dem 17. Geburtstag. Was haben Beiträge 1987 (mit 17) mit einer Reha 2008 (mit 38 J) zu tun? also ich blicke nicht was Sie wissen wollen. Ein nettes Ratespiel, oder was ist der Zweck der Fragestellung?
Rebeckaam 10.07.2018 | 10:01
Entschuldigung wenn ich es kompliziert mache. Das ist natürlich nicht so gedacht gewesen, da ich mir ja auch Antworten erhoffe. Ich habe für die Umschulung kein Geld bekommen. Beim Beratungsgespräch wurde mir gesagt, dass die Umschulungszeit angerechnet und dies nun nur noch im Rentenbescheid nachgetragen werden muss. Dann kam aber die Ablehnung mit der Begründung: "Die Umschulungszeit kann nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, weil eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen wurde. Der Unterbrechungstatbestand ist für Zeiten vor dem vollendeten 17. und nach dem vollendeten 25. Lebensjahr erforderlich". Ich habe daraufhin meine Zeiten angeschaut und festgestellt dass ich mit 16 3/4 Jahren (also vor dem vollendeten 17. Lj.)diese Lücke habe. Deshalb dachte ich es hätte damit etwas zu tun, das ich nur einfach noch nicht verstehe. Wie kann ich es nur darstellen, dass mir jemand beantworten kann, ob es richtig ist, dass mir die Umschulungszeit nicht angerechnet wird? Sorry für das Durcheinander und Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Rebecka
Rebeckaam 10.07.2018 | 14:00
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eben mit der Dame telefoniert, die den Bescheid an mich schrieb. Sie sagt, der Kollege hätte sich geirrt. Man könne die Umschulungszeit nicht anrechnen weil es keine Ausbildung war (ich bekam kein Geld und es wurden keine Beiträge gezahlt) und man kann es auch nicht als Schulzeit rechnen, da es ein duales Ausbildungssystem war und ich dabei nur eine Berufsschule, nicht normale Schule besucht habe. Aus diesen Gründen bräuchte man sich nicht um den Unterbrechungstatbestand kümmern, ich habe eh keinen Anspruch auf Anrechnung. Ich habe diese Umschulung gemacht weil ich auf Grund eines Born outs nicht mehr in die Pflege zurück konnte. Schade, dass ich es nicht berücksichtigt bekomme, denn ohne diese Umschulung hätte ich jetzt arge Schwierigkeiten Pflichtbeiträge zu zahlen. Vielen Dank nochmal Rebecka
Feliam 11.07.2018 | 14:42
Verstehe ich richtig - Sie haben eine dreijährige Umschulung an einer Berufsschule gemacht und möchten diese angerechnet bekommen? Sind zeitgleich ("duale Ausbildung") Beiträge gezahlt worden? Ist diese Zeit denn ggf. schon als Beitragszeit angerechnet worden? Ansonsten käme eine Anrechnung als (Fach)Schulzeit in Betracht, die keinen Unterbrechungstatbestand erfordert. Ich denke, dass Sie einige Begrifflichkeiten vermischen, ggf. sollten Sie mit dem Bescheid eine Beratungsstelle aufsuchen.
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