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Experten-Antwort

Umschulung...ggf. Abbruch krankheitsbedingt...wie gehts dann weiter?

von Flubi09.04.2019 | 14:34
1648 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Ich befinde mich aktuell ziemlich genau in der Mitte einer beruflichen Reha. Ich fühle mich schon von Beginn der Umschulung an überfordert und habe keinen Spass an der Tätigkeit. Ich wollte anfangs abbrechen, aber dafür waren meine Noten zu gut. Jedenfalls...mir geht es schon länger wieder schlechter (Depression) und ich befürchte, dass ich die nächste Zeit wieder mehr Hilfe annehmen muss (möglicherweise wieder stationäre Psychotherapie etc.). Meine Frage zielt nun auf meine finanzielle Situation... Erstmalig krank geschrieben wurde ich wegen meiner Depression im April 2016. Ich habe danach die Phasen von Krankengeld komplett und ALGI für ca. 8 Monate durchlebt. Danach habe ich meinen bisherigen Arbeitsplatz gekündigt (den Beruf konnte ich wegen meiner Erkrankung nicht mehr ausführen) und habe kurzzeitig anderswo gearbeitet (2 Monate, leider für mich psychisch ungeeignete Stelle) und bin dort dann raus, nachdem endlich meine seit 1,5 Jahren beantragte berufliche Rehabilitation genehmigt wurde. Nun zu meiner eigentlichen Frage... Würde ich wieder Krankengeld bekommen (die 3 Jahre wegen derselben Erkrankung wären ja quasi diesen April vorbei?!), wenn ich die Umschulung nicht fortführen kann und danach ggf. wieder 1 Jahr lang ALGI? Oder würde ich sofort in ALGII rutschen? Die finanzielle Unsicherheit belastet mich nämlich noch zusätzlich zu allem Anderen sehr...Danke schon mal für Antwort im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.04.2019 | 15:31

Wird die Umschulungsmaßnahme abgebrochen, endet der Anspruch auf Übergangsgeld spätestens mit dem Abbruch der Maßnahme, eventuell auch schon davor, wenn der Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeld bei Krankheit/ Arbeitsunfähigkeit früher endet. Zur Frage der Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld nach Abbruch der Maßnahme wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich - falls noch nicht geschehen - umgehend mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung zu setzen um Ihre Situation und eventuelle Alternativen zur bisherigen Umschulungsmaßnahme zu besprechen

2 Antworten

Realistam 09.04.2019 | 19:48
Sie sollten sich bei Ihrem Krankheitsbild die Frage stellen, ob Sie überhaupt noch für den Arbeitsmarkt geeignet sind oder welche Arbeiten Sie noch erledigen können. Ein Abbruch einer Umschulung deutet eher auf eine negative Arbeitsprognose und dafür auf einen Erwerbsminderungsrentenbezug hin. Welcher Arbeitgeber würde Sie unter den genannten medizinischen Einschränkungen schon einstellen?
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