Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht abschließend gelöst werden.
Sofern ein konkreter Berufswunsch besteht, muss dieser Beruf auch gesundheitlich geeignet sein. Dazu nimmt selbstverständlich auch ein Arzt des Rentenversicherungsträgers aus sozialmedizinischer Sicht Stellung. Dabei werden die medizinischen Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, berücksichtigt. Eine Stellungnahme ohne medizinische Unterlagen ist nicht sachgerecht.
Eine ärztliche Beurteilung kann natürlich unterschiedlich ausfallen und durchaus von der Einschätzung ihrer behandelnde Ärzte abweichen.
Aus diesem Grund haben Sie ja offensichtlich auch Widerspruch eingelegt.
Es bleibt Ihnen unbenommen, Akteneinsicht zu beantragen oder um Übersendung sämtlicher ärztlicher Unterlagen - einschließlich der sozialmedizinischen Stellungnahme(n) des Rentenversicherungsträgers -, die der - ablehnenden -Entscheidung zu Grund liegen, zu bitten.
Diese Unterlagen können Sie mit Ihren Ärzten besprechen und ggf. Argumente für eine andere Beurteilung aus medizinischer Sicht liefern.