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Experten-Antwort

Umschulungsmaßnahme-Ausbildungszeit?

von von Lisa16.08.2012 | 10:03
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1 Antworten

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ich hatte durch die damalige LVA eine Umschulungsmaßnahme vollzogen.Im Rentenbescheid ist diese Maßnahme als Krankheit bezeichnet. Muss die RV diese Zeiten nicht als Ausbildungszeit anerkennen?.Abschlussprüfung vor der IHK wurde erfolgreich abgelegt. danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

Sofern es sich bei der von Ihnen als „Krankheit“ gekennzeichneten Zeit um eine beitragsfreie Zeit handelt, so wird diese mit 80 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet. Eine Kennzeichnung speziell als „Ausbildungszeit“ ist normalerweise nicht vorgesehen. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen aber zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.

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