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Experten-Antwort

Umschulungsprämie

von Milka03.11.2019 | 23:21
386 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nehme momentan an einer Umschulungsmaßnahme zur Kauffrau für Büromanagement teil. Habe nun von meinen Mitschülern, die von der Agentur geschickt wurden, erfahren, dass diese am Ende bei Bestehen der Prüfung eine Prämie erhalten. Ist dies auch bei Umschülern der Rentenversicherung der Fall? Es handelt sich hierbei um ein Gesetz. (Weiterbildungsstärkegesetz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales) "Umschulungsprämie bis zu 2.500 Euro Wer nach dem 1. August 2016 mit seiner Umschulung begonnen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit satten Erfolgsprämien rechnen: Laut dem Weiterbildungsstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung 1.000 Euro für eine erfolgreich vor einer Kammer abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung." Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen. Mit besten Grüßen Milka

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Milka,

wie auch „Siehe hier“ dargelegt hat, gibt es eine solche Erfolgsprämie durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 04.11.2019 | 03:12
Hallo Milka, SGB III Arbeitsförderung § 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung ... "(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt: 1. nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro und 2. nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro." … § 81 SGB III Grundsatz (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und 3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind. Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden."... "(4) Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. …" Voraussetzung zum Erhalt dieser Prämie ist also, dass die Maßnahme über einen Bildungsgutschein gefördert wird. Dennoch hat eine Anfrage direkt bei dem Sachbearbeiter Ihrer zuständigen Rentenversicherung (siehe Bescheid über die Bewilligung Ihrer Maßnahme) evtl. ja doch ein positiv überraschendes Ergebnis. Viel Erfolg!
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