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Experten-Antwort

Umstellung auf volle Erwerbsminderungsrente

von Erwin Müller07.08.2018 | 18:12
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2 Antworten

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Ich beziehe seit November 2010 eine Teilerwerbsminderungsrente, die seit 2014 unbefristet gewährt wird. In den letzten beiden Jahren hat sich mein Zustand verschlechtert und ich denke über einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nach. Wie wird die volle Erwerbsminderungsrente berechnet (Teilerwerbsminderungsrente x 2 ??).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Erwin,

wie W*lfgang bereits vorgeschlagen hat, haben Sie die Möglichkeit eine Probeberechnung zu beantragen. Grundsätzlich verdoppelt sich der Rentenartfaktor von z.Zt. 0,5 (also 50%) auf 1,0 (also 100%) bei Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Da die momentan bezogene teilweise Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung von Zurechnungszeiten berechnet wurde und auch weitere Faktoren bei der Berechnung mit einfließen kann hier eine pauschale Aussage nicht getroffen werden. Eine Probeberechnung der Folgerente können Sie vorab telefonisch oder schriftlich beantragen. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Berechnungsergebnis haben, können Sie die Möglichkeit nutzen sich bei einer Auskunfts- du Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe den Sachverhalt erläutern zu lassen. Wie W*lfgang ebenfalls erwähnt hat, könnte ebenfalls ein Wechsel in eine Altersrente (z.B. Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Vorliegen Grad der Behinderung von 50) ratsam sein, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Hier im Forum kann diese Frage definitiv nicht abschließend beantwortet werden.

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1 Antworten

W*lfgangam 07.08.2018 | 18:28
Hallo Erwin Müller, 'grundsätzlich' x2. Aber seit 2010 ist doch Einiges in der DRV passiert und auch Ihr Rentenkonto/weiterer Verlauf, kennt keiner im Speziellen. Lassen Sie sich eine Probeberechnung zum vermeintlich vollen EM-Tag xx.xx.xxxc erstellen und Sie wissen mehr. Ob dann tatsächlich _dieser_ volle EM-Rentenbeginn zum Tragen kommt, steht noch auf einem anderen Blatt. Und im nahen Altersrentenalter kommen auch Überlegungen im Hinblick auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Frage, verglichen mit einer möglichen vollen EMRT. Lassen Sie sich örtlich beraten, da muss dann hier nicht weiter spekuliert werden. Gruß w.
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