Hallo, Erwin,
wie W*lfgang bereits vorgeschlagen hat, haben Sie die Möglichkeit eine Probeberechnung zu beantragen. Grundsätzlich verdoppelt sich der Rentenartfaktor von z.Zt. 0,5 (also 50%) auf 1,0 (also 100%) bei Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Da die momentan bezogene teilweise Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung von Zurechnungszeiten berechnet wurde und auch weitere Faktoren bei der Berechnung mit einfließen kann hier eine pauschale Aussage nicht getroffen werden. Eine Probeberechnung der Folgerente können Sie vorab telefonisch oder schriftlich beantragen. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Berechnungsergebnis haben, können Sie die Möglichkeit nutzen sich bei einer Auskunfts- du Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe den Sachverhalt erläutern zu lassen. Wie W*lfgang ebenfalls erwähnt hat, könnte ebenfalls ein Wechsel in eine Altersrente (z.B. Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Vorliegen Grad der Behinderung von 50) ratsam sein, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Hier im Forum kann diese Frage definitiv nicht abschließend beantwortet werden.