Guten Morgen IzNoGood,
zunächst einmal nehme ich an, dass Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten? Die Altersrente wird dann in Abhängigkeit des Besitzschutzes aus dieser Rente und den übrigen Beiträge berechnet, ggf. unter Abzug von Abschlägen wegen vorzeitiger Erwerbsminderung. Im Falle Ihres Todes hat Ihre Gattin Anspruch auf einer Hinterbliebenenrente. Diese wird in den ersten 3 Monaten nach Ihrem Tod in voller Höhe (in Höhe Ihrer Versichertenrente) gezahlt, danach beträgt sie 60 bzw. 50 v. H. (kommt auf den Zeitpunkt der Eheschließung an) und eigenes Einkommen der Gattin wird teilweise angerechnet.
Eine Formel für das „beste“ Renteneintrittsalter gibt es nicht. Sie können sich aber in einer Auskunfts- und Beratungsstelle diesbezüglich beraten lassen.