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Experten-Antwort

Umwandlung 20 % EM Rente in Altersrente.

von IzNoGood04.02.2022 | 21:15
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Liebe Expertinnen und Experten, IzNoHGood ist geboren in 1959. ab Anfang 1989 musste IzNoGood dan auf Geheiss seiner Gattin arbeiten :( In Dezember 2010 ist IzNoGood auf dem Arbeitweg verunfallt. Seit 2011 bekommt IzNoGood deswegen eine EM Rente (20%), von der BG. Ein Segen, die Ausbildungen von 4 Kinder bezahlen zu können. Glück ist, wenn man weiss, dass man es hat. Jetzt steht IzNoGood's Altersrente an. Nach 34 Jahre in der Firma und genug Studententenzeit um die 35 Jahre zu schaffen. Wie wird das dann weitergehen ? Zur Zt ca. 760 Erwerbsminderungsrente/ Monat. Die Alters-Rente würde(ab 01.01.2026) ca. 2.000 Euro / Monat betragen. Ab dem 1.Nov 2022 halt mit den Abschlägen und nicht-bezahlten Beiträge ca. 1.600 Euronen. IzNoGood's Frau (Jahrgang 1962) hat nicht so eine Alters-Rente. Die Liebe zu den Kindern wird halt nicht so gewertet wie die Einzahlungen in D-Mark und Euro. Das heisst unter 800 Euro / Monat. Gibt es daür eine Formel, mit der wir das "beste" Renteneintrittsalter (meins) bestimmen können ? Oder wird die EMR einfach gestoppt ? Wie sieht es nach meine Ableben aus. Wird die jetztige EMR anteilig weitergezahlt ? Besten Dank ... IzNoGood

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen IzNoGood,

zunächst einmal nehme ich an, dass Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten? Die Altersrente wird dann in Abhängigkeit des Besitzschutzes aus dieser Rente und den übrigen Beiträge berechnet, ggf. unter Abzug von Abschlägen wegen vorzeitiger Erwerbsminderung. Im Falle Ihres Todes hat Ihre Gattin Anspruch auf einer Hinterbliebenenrente. Diese wird in den ersten 3 Monaten nach Ihrem Tod in voller Höhe (in Höhe Ihrer Versichertenrente) gezahlt, danach beträgt sie 60 bzw. 50 v. H. (kommt auf den Zeitpunkt der Eheschließung an) und eigenes Einkommen der Gattin wird teilweise angerechnet.

Eine Formel für das „beste“ Renteneintrittsalter gibt es nicht. Sie können sich aber in einer Auskunfts- und Beratungsstelle diesbezüglich beraten lassen.

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