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Experten-Antwort

Umwandlung

von Claudi08.10.2019 | 09:07
108 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wann genau wird eine Teil-Erwerbsminderungsrente in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt, gibt es da einen genau festgelegten Zeitpunkt und welche Bedingungen müssen dafür vorliegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.10.2019 | 10:22

Guten Morgen Claudi,

als Folge der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes trägt die Rentenversicherung einen Teil des Arbeitsmarktrisikos der leistungsgeminderten Versicherten. Bei der Beurteilung, ob ein Versicherter einen Rentenanspruch hat, kommt es nicht allein auf das Ausmaß seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung an, sondern auch auf die jeweilige Lage auf dem Arbeitsmarkt („konkrete Betrachtungsweise“). Eine volle Erwerbsminderungsrente ist danach bereits dann zu leisten, wenn der Versicherte zwar noch mehr als drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, ihm aber kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.

Angesichts der Tatsache, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für leistungsgeminderte Versicherte in Deutschland derzeit praktisch verschlossen ist, erhalten diese Versicherten, die an sich nur teilweise erwerbsgemindert sind, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung

4 Antworten

Jochenam 08.10.2019 | 11:50
So pauschal kann man das gar nicht sagen, weil es durchaus Regionen gibt, in denen ausreichend Teilzeitstellen zur Verfügung stehen. (In einigen süddeutschen Bundesländern ist die Arbeitslosenquote gleich null!) Im Übrigen beweisen zahlreiche (Früh)Rentner mit Nebenjobs immer wieder recht eindrucksvoll, dass die grundsätzliche Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist. Siehe auch dort: https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/ Zitat: "Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt. Dies soll sich ab 2018 aber ändern. Die Deutsche Renten­versicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeit­arbeits­markt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeit­job zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeits­markt­rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung zu erhalten."(Zitat ende!) Mir persönlich sind zwei Fälle bekannt, in denen "Arbeitsmarktrenten" verweigert wurden, obwohl beide Betroffenen keinen Teizeitjob hatten. Es reichte der Hinweis, das Teilzeitstellen in ausreichender Zahl vorhanden wären. Wer eine "Arbeitsmarktrente" erhält, muss stets damit rechnen, dass sein regionaler Arbeitsmarkt künftig nicht mehr als verschlossen gilt und dass seine EM-Rente somit halbiert wird. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nämlich nicht!
W°lfgangam 08.10.2019 | 19:24
Zitat von Jochen anzeigen
Jochen schrieb

So pauschal kann man das gar nicht sagen, weil es durchaus Regionen gibt, in denen ausreichend Teilzeitstellen zur Verfügung stehen.

(In einigen süddeutschen Bundesländern ist die Arbeitslosenquote gleich null!)

Im Übrigen beweisen zahlreiche (Früh)Rentner mit Nebenjobs immer wieder recht eindrucksvoll, dass die grundsätzliche Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist.

Siehe auch dort:

https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/

Zitat: "Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt. Dies soll sich ab 2018 aber ändern.

Die Deutsche Renten­versicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeit­arbeits­markt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeit­job zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeits­markt­rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung zu erhalten."(Zitat ende!)

Mir persönlich sind zwei Fälle bekannt, in denen "Arbeitsmarktrenten" verweigert wurden, obwohl beide Betroffenen keinen Teizeitjob hatten.

Es reichte der Hinweis, das Teilzeitstellen in ausreichender Zahl vorhanden wären.

Wer eine "Arbeitsmarktrente" erhält, muss stets damit rechnen, dass sein regionaler Arbeitsmarkt künftig nicht mehr als verschlossen gilt und dass seine EM-Rente somit halbiert wird.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nämlich nicht!

Hallo Jochen, inhaltlich voll okay, aber https://rentenbescheid24.de/wer-wir-sind/ (Die Web-Side/Info sieht wirklich gut aus !! :-)) ich geb noch einen drauf: https://www.provenexpert.com/rentenbescheid24-de/?utm_source=Wid… Hmm ...könnte man das vielleicht als Versuch eines Beitrag mit Werbeaussage/Kundenaquise in einem Forum mit 'öffentlicher' Finanzierung werten ? ...ohne dass die anderen 172T Rentenberater /Rechts- und Fachanwälte benachteiligt werden? ;-) Zitat: "renten­bescheid24.de – das Team an Ihrer Seite Wir sind eine Rentenberatungs-, Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht mit Standorten in Halle (Saale) und Jena sowie eine Filiale in Augsburg. Unser Team besteht aus gerichtlich zugelassenen Rentenberatern, Rechtsanwälten und Fachanwälten für Sozialrecht mit verschiedenen Fachrichtungen." Gruß w.
W°lfgangam 09.10.2019 | 20:34
Hmmm ..._geballtes_ Wissen/wo? ist zunächst mal gar nicht enthalten/nachlesbar - mag für Sie vielleicht zutreffen, das eine schöne Optik schon geballt ist/sei's auch nur auf einer WEB-Side Ihrer Favoriten-Liste *g Gruß w. PS: Na endlich werden die 'sinnlosen' Beiträge hier gelöscht ... ;-)
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