Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Claudi,
als Folge der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes trägt die Rentenversicherung einen Teil des Arbeitsmarktrisikos der leistungsgeminderten Versicherten. Bei der Beurteilung, ob ein Versicherter einen Rentenanspruch hat, kommt es nicht allein auf das Ausmaß seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung an, sondern auch auf die jeweilige Lage auf dem Arbeitsmarkt („konkrete Betrachtungsweise“). Eine volle Erwerbsminderungsrente ist danach bereits dann zu leisten, wenn der Versicherte zwar noch mehr als drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, ihm aber kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.
Angesichts der Tatsache, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für leistungsgeminderte Versicherte in Deutschland derzeit praktisch verschlossen ist, erhalten diese Versicherten, die an sich nur teilweise erwerbsgemindert sind, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
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