Hallo Theresa,
ja, es bedarf noch eines Formantrages auf die Rente, damit sämtliche Zahlungs- und Anspruchsbeeinflussende Sachverhalte berücksichtigt werden können. Vom Rentenversicherungsträger wird, sofern Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht, ihr Beitragsanteil (ca. 11%%) zu diesem Versicherungszweig einbehalten. Die Rente ist grundsätzlich auch eine steuerpflichtige Einnahme. Die Steuern werden jedoch nicht vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Ihre steuerliche Belastung wird individuell im Rahmen der Steuererklärung ermittelt.