Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIhre Rente kann von der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente in die volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass Ihr Leistungsvermögen erneut beurteilt wird. Wenn Sie aber sagen, dass sich Ihr Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat, dann dürfte ein Rentenanspruch auch nicht an dieser Voraussetzung scheitern. Da aber, wie bei allen Entscheidungen mit Beurteilungsspielraum, dieser nicht in diesem Forum abgeklärt werden kann, sollten Sie unbedingt, wie vorgeschlagen einen Rentenantrag stellen.
Die Möglichkeit den Rentenanspruch zu überprüfen, hat der Rentenversicherungsträger auch unabhängig, ob Sie einen Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente stellen.
Wie bereits gesagt, eine Zusicherung, dass Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden wird, ohne sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten, wird Ihnen allerdings niemand geben können.
Die Frage, ob Sie auch weiterhin erwerbsunfähig sind, wenn Sie Ihren Roman veröffentlichen, hängt von der Frage ab, ob Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. In welcher Höhe Sie Einkommen erzielen ist hierbei allerdings unerheblich. Vermutlich wird man zwar die Veröffentlichung Ihres Romans von Seiten der Rentenversicherung als Liebhaberei ansehen, eine Garantie kann in diesem Forum aber nicht gegeben werden. Bitte klären Sie daher den Sachverhalt zu Ihrer eigenen Sicherheit über den Rentenversicherungsträger ab. Da für diese Entscheidung keine neuen med. Erkenntnisse benötigt werden, sollte eine solche Antwort innerhalb kürzester Zeit möglich sein.
Daher verbleibt es bei unserer Antwort. Kurze schriftliche Anfrage an den Rentenversicherungsträger richten.
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