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Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine wegen voller Erwerbsminderung

von Rolander04.03.2010 | 16:51
4574 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit den neunziger Jahren eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese verbietet mir jede selbstständige Nebentätigkeit. Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es ja seit 2001 nicht mehr, stattdessen wurde eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eingeführt. Diese erlaubt meines Wissens auch selbstständige Nebentätigkeit. Mein Gesundheitszustand hat sich zwar erheblich verschlechtert, aber trotzdem kann ich mein Hobby, das Schreiben, noch sehr eingeschränkt mithilfe sprachgesteuerte Software ausüben. Nun habe ich über viele Monate hinweg einen Roman geschrieben, den ich gerne einem Verlag anbieten möchte, was nicht heißt, dass ich die Schriftstellerei zu meinem Beruf machen will oder kann. Es geht mir nicht darum, Geld damit zu verdienen, sondern ich möchte einfach, dass mein Werk gelesen wird. Dennoch würden - wenn auch geringe - Einkünfte natürlich nicht ausbleiben, was sofort zu einem Verlust meiner Rente führen würde. Ist es denn möglich, die dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente ohne vollständig neue Prüfung in eine ebenso dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung umzuwandeln? Oder sehen die Experten unter Ihnen eine andere Lösung? Wäre es zum Beispiel möglich, die Einkünfte nach Abzug der Kosten (Literaturagent) vertraglich einer Hilfsorganisation zu übertragen und damit gar keine Einkünfte zu erzielen? Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. Roland

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.03.2010 | 12:41

Ihre Rente kann von der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente in die volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass Ihr Leistungsvermögen erneut beurteilt wird. Wenn Sie aber sagen, dass sich Ihr Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat, dann dürfte ein Rentenanspruch auch nicht an dieser Voraussetzung scheitern. Da aber, wie bei allen Entscheidungen mit Beurteilungsspielraum, dieser nicht in diesem Forum abgeklärt werden kann, sollten Sie unbedingt, wie vorgeschlagen einen Rentenantrag stellen.

Die Möglichkeit den Rentenanspruch zu überprüfen, hat der Rentenversicherungsträger auch unabhängig, ob Sie einen Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente stellen.

Wie bereits gesagt, eine Zusicherung, dass Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden wird, ohne sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten, wird Ihnen allerdings niemand geben können.

Moderatoren-Antwortam 08.03.2010 | 11:02

Die Frage, ob Sie auch weiterhin erwerbsunfähig sind, wenn Sie Ihren Roman veröffentlichen, hängt von der Frage ab, ob Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. In welcher Höhe Sie Einkommen erzielen ist hierbei allerdings unerheblich. Vermutlich wird man zwar die Veröffentlichung Ihres Romans von Seiten der Rentenversicherung als Liebhaberei ansehen, eine Garantie kann in diesem Forum aber nicht gegeben werden. Bitte klären Sie daher den Sachverhalt zu Ihrer eigenen Sicherheit über den Rentenversicherungsträger ab. Da für diese Entscheidung keine neuen med. Erkenntnisse benötigt werden, sollte eine solche Antwort innerhalb kürzester Zeit möglich sein.

Moderatoren-Antwortam 09.03.2010 | 10:55

Daher verbleibt es bei unserer Antwort. Kurze schriftliche Anfrage an den Rentenversicherungsträger richten.

16 Antworten

Renten-Fachmannam 04.03.2010 | 17:42
Nach § 313 SGB VI gilt seit dem 01.01.2001 auch für EU-Renten die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400,00 EUR plus 2x im Jahr zusätzlich 400,00 EUR (analog Urlaubs- und Weinachtsgeld), also max. 5.600,00 EUR/Jahr. Damit sind aber Minijobs gemeint. Bei einer selbständigen Tätigkeit und das trifft hier zu (Berufsgruppe der Schriftsteller und Publizisten - Versicherungspflicht nach § 2 Ziffer 5 SGB VI) darf der Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) 4.800,00 EUR/Jahr nicht übersteigen. Wenn ja, wird die Rente als Teilrente gezahlt und das Finanzamt will auch Steuern. Bei Gewinnerlösen macht das Gesetz keinen Unterschied, ob es sich um eine Tätigkeit mit dem Ziel Geld zu erwirtschaften oder um Erlöse aus einem zum Zeitvertreib ausgeübtem Hobby handelt. Und es dürfte Renten- und Steuerrechtlich egal sein, ob Sie den Gewinn für sich selbst verbrauchen oder sofort spenden, Sie werden zur Kasse gebeten. Sie können höchstens die Spende in der Steuererklärung angeben, unter Umständen gibt das einen Steuernachlass. Aber vielleicht kennt sich ein anderer Forumsteilnehmer besser aus.
Renten-Fachmannam 04.03.2010 | 18:21
Ich hatte vergessen, eine Änderung der EU-Rente in eine EM-Rente geht natürlich nicht. Und wenn die die Regelaltersrente beziehen (oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und das Regelalters-Rentenalter erreicht haben) können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
dirkam 04.03.2010 | 20:09
Die Ansichten des Rentenfachmanns klingen plausibel!
Wolfgangam 04.03.2010 | 20:55
Hallo dirk, > Ich hatte vergessen, eine Änderung der EU-Rente in eine EM-Rente geht natürlich nicht. Doch, durch einen einfachen Antrag auf EM-Rente ;-) Aber er meinte - und da hat er Recht - einfach die alte EU in neue EM-Rente umschreiben, ist nicht drin. Nur der Neuantrag bringt Ihnen die Sicherheit, die (zulässigen) Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit auch als Hinzuverdienst genießen zu können. Die DRV wird automatisch ein Prüfverfahren einleiten, wenn ihr die selbständige Tätigkeit neben EU bekannt wird (im Rentenbescheid stehen Ihre Mitteilungspflichten drin), ob Ihnen (volle) EM-Rente, vorab auf BU (2/3) reduzierte Rente, noch weiterhin zusteht. Gruß w.
Rosannaam 04.03.2010 | 22:34
Hallo Rolander, ein mehr als geringfügig tätiger Selbständiger erhielt nach altem Recht tatsächlich keine EU-Rente, sondern nur eine BU-Rente, egal wie das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war. Dies wurde durch das ab 2001 geltende Recht aufgehoben. Somit kann auch ein Selbständiger eine VOLLE EM-Rente beziehen, wenn sein Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden abgesunken ist. Natürlich sind dann - wie bei einem abhängig Beschäftigten - die Hinzuverdienstgrenzen zu überprüfen und ggfls. wird nur eine anteilige EM-Rente gezahlt. ABER: der grundsätzliche Rentenanspruch bleibt bestehen. Nach Ihren Angaben hat sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Vielleicht stehen die Chancen gar nicht so schlecht, die volle EM-Rente zu erhalten. Mein Tipp wäre folgender: Sprechen Sie - am besten persönlich - mit einem Berater der DRV und schildern Ihr Anliegen so wie hier (der Berater sollte am Besten Ihre Akten vorliegen haben!). Deshalb - vorher einen Beratungstermin vereinbaren. Viel Erfolg, auch mit Ihrem Buch. ;-)) MfG Rosanna.
@ Rosannaam 05.03.2010 | 07:28
Nur mit einer Terminvereinbarung liegt dem Berater die Akte noch lange nicht vor. Und selbst wenn, wie soll ein Nicht-Arzt (sprich Berater oder auch Mitarbeiter der Sachbearbeitung) einschätzen, ob die med. Voraussetzungen für eine volle EM-Rente vorliegen oder nicht? Fakt ist, diese Entscheidung bekommt Rolander nur, wenn er die EM-Rente beantragt. Und, die "alte" EU-Rente bekamen auch geringfügig selbständige nicht!
Rolanderam 05.03.2010 | 08:33
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Hilfe. Allerdings bleibt mir noch einiges unklar. Klar scheint nach Ihren Ausführungen, dass ich einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen muss, um überhaupt eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben zu können. Die Frage ist, wie riskant ist das? Sind die Voraussetzungen zur Bewilligung einer vollen EM-Rente dieselben wie in den neunziger Jahren für die EU-Rente? Damals wurde in einem langwierigen Prüfverfahren einschließlich einer achtwöchigen Rehabilitation festgestellt, dass ich nicht mehr als 3 h am Tag arbeiten kann, und das auch nur zuhause am PC. Mein Gesundheitszustand hat sich seitdem deutlich verschlechtert, und 3 h sind mir jetzt schon zu viel. Die sachlichen Voraussetzungen für eine volle EM Rente liegen also vor. Allerdings würde das wieder bedeuten: amtsärztliche Untersuchung, Reha oder Entscheidung nach Aktenlage, und da habe ich schon so einiges erlebt. Ich habe ehrlich gesagt Angst vor einer gewissen Willkür der Entscheidungsträger. Letztendlich könnte man die Bewilligung der vollen EM-Rente nicht verhindern, denn die Fakten sind nicht zu widerlegen, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass so ein Verfahren lang, mühsam und nervlich sehr belastend sein kann. Deshalb meine Frage: wie wird denn in einem solchen Fall verfahren? Kommt da eine neue Gesundheit-Prüfung auf mich zu oder gibt es einfach nur eine Anfrage bei meinem Hausarzt, inwieweit sich mein Gesundheitszustand verändert hat? Und was ist, wenn der Antrag aus irgendwelchen Gründen nicht bewilligt wird? Bleibt es dann bei meiner EU Rente oder stehe ich dann ohne alles da? @Wolfgang: Sie schrieben: "Die DRV wird automatisch ein Prüfverfahren einleiten, wenn ihr die selbständige Tätigkeit neben EU bekannt wird (im Rentenbescheid stehen Ihre Mitteilungspflichten drin), ob Ihnen (volle) EM-Rente, vorab auf BU (2/3) reduzierte Rente, noch weiterhin zusteht." Wenn ich diesen Satz richtig verstehe, meinen Sie, ich solle meine schriftstellerische Tätigkeit erst einmal aufnehmen, diese dann anmelden und darauf hoffen, dass das automatische Prüfverfahren zum Erfolg führt. Das ist mir ehrlich gesagt zu riskant. Was meinen Sie mit "BU (2/3) reduzierte Rente". Danke für Ihre Geduld Roland
Wolfgangam 06.03.2010 | 22:09
> meinen Sie, ich solle meine schriftstellerische Tätigkeit erst einmal aufnehmen, diese dann anmelden und darauf hoffen, dass das automatische Prüfverfahren zum Erfolg führt. Das ist mir ehrlich gesagt zu riskant. (...) Nein, Sie teilen VORHER mit, was Sie beabsichtigen zu tun und welche Einkünfte Sie erwarten. Rosanna und Experte haben es gesagt, wie das weitere Verfahren läuft, wo Sie sich schlau machen können. Gruß w.
Rolanderam 07.03.2010 | 11:32
Vielen Dank allen Experten hier. Sie haben mir sehr geholfen.
Genervteram 07.03.2010 | 17:18
Mann Rosine - ich hatte gehofft Sie Schreihals hier nie wieder zu lesen. Mist - das war wohl nichts. Bitte kommen sie nie nie wieder in das Forum - besser ist das.
Rosannaam 08.03.2010 | 00:18
Hallo Rolander, noch ganz kurz etwas zum Beitrag von @Rosanna vom 5.3.: Wenn MICH als Mitarbeiterin der DRV jemand kontaktiert und einen Termin vereinbaren will, um gewisse Dinge zu klären, lege ich den Termin auf ein paar Tage später und besorge mir bis dahin die Akten. Auch als ärztlicher Laie kann ich aus den Akten Einiges ersehen!!! Z.B.: Wie war das Leistungsvermögen bei Rentengewährung? Waren Nachprüfungstermine vorgesehen etc. Ich empfehle Ihnen deshalb, den oder die für Sie zuständige(n) Mitarbeiter anzurufen, das Anliegen kurz anzusprechen und einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie "irgendeine" Beratungsstelle der DRV anrufen, wird man Ihnen - ohne Akten - nicht so speziell helfen können. Noch etwas: Sind Sie nur geringfügig schriftstellerisch tätig (hier gilt auch die Grenze von mtl. 400 EUR), sind/werden Sie nicht versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherungskasse (KSVK). Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Buch - und bei der DRV. ;-)) MfG Rosanna.
Rolanderam 08.03.2010 | 08:01
Hallo Rosanna, nochmal vielen Dank für Ihre Anregung. Ich werde es so machen wie sie vorschlagen, also einen Termin vereinbaren und mein Anliegen vorher schildern. Für den Fall, dass ein Neuantrag mit einer womöglich Monate langen Hängepartie unumgänglich ist, werde ich allerdings auf die Buchtantiemen verzichten. Wäre es denn möglich, die Verwertungsrechte an meinem Buch an eine Hilfsorganisation zu verschenken? Diese würde dann direkt einen Vertrag mit dem Verlag machen. Ich hätte dann mit dem Buch nichts mehr zu tun. Mein einziger "Lohn" wäre dann ideeller Art, nämlich mein Name auf dem Deckel des Buches. Wie gesagt, ich möchte nicht Schriftsteller werden, sondern es handelt sich um eine einmalige Angelegenheit. Es hat mir einfach Spaß gemacht, es zu schreiben, und ich möchte das gerne mit anderen teilen. Mit freundlichem Gruß Roland
Tearsam 08.03.2010 | 11:06
Wie gesagt, ich möchte nicht Schriftsteller werden, sondern es handelt sich um eine einmalige Angelegenheit. Es hat mir einfach Spaß gemacht, es zu schreiben, und ich möchte das gerne mit anderen teilen... wow...einfach toll....das es so etwas noch gibt..in der heutigen zeit....wie romantisch....
Frage an Genervteram 08.03.2010 | 11:26
Sind sie irgendwie doof,oder so?? ( Rhetorische Frage...d.h.sie brauchen nicht antworten )
rolanderam 08.03.2010 | 15:19
(Ironiemodus ein) Vielen Dank für den sehr zielführenden Kommentar. Sie sind natürlich bestens in meine Lebenssituation eingeweiht und können das hervorragend beurteilen. (/Ironiemodus aus) Im Ernst: Sie gehören offenbar zu den Leuten, die es sich überhaupt nicht vorstellen können, dass man etwas tut, bloß, weil es einem Spaß macht.
B´sonam 08.03.2010 | 16:41
Toller Tipp : Ich wohne in München und bin bei der DRV Bund versichert. Soll ich wirklich einen Termin mit "meiner" Sachbearbeiterin in Berlin ausmachen ? Entschuldigen sie meinen Beitrag, aber ihre angeratene Vorgehensweise ist in der Realität m.E. in 95 % der Fälle gelinde gesagt unpraktikabel...
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