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Experten-Antwort

Umwandlung eines Rehaantrages in einen EU Rentenantrag

von Cellina 3914.02.2013 | 20:50
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9 Antworten

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Meine Frage: Welche Aussicht besteht rechtlich dagegen anzugehen, wenn ein durch die Krankenkasse veranlasster Rehaantrag abgelehnt wurde und dieser in einen EU-Rentenantrag umgewandelt werden soll? Die Krankenkasse stimmt trotz Anführung wesentlichter Nachteile beim Bezug einer EU -Rente der Einstellung des Umdeutungsverfahrens nicht zu. Eine Begründung ihrer Ablehnung sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlen auf dem Schreiben der Krankenkasse. Wie kann man hier vorgehen? Grüße Cellina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über eventuelle Erfolgsaussichten können wir keine Auskunft geben.

Die Krankenkasse hat jedoch gesetzlich das Recht, Ihre Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken.

Ein Verzicht auf eine Rentenantragstellung hat grundsätzlich immer finanzielle Nachteile von der Krankenkasse.

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8 Antworten

Otto N.am 15.02.2013 | 02:23
Zunächst einmal gibt es seit 2001 keine EU-Renten mehr, sondern nur noch Renten wegen teilweiser- und voller Erwerbsminderung. Und wenn Ihnen durch den EM-Rentnerstatus irgendwelche (vermutlich finanzielle) Nachteile entstehen, dann kann das Ihrer Krankenkasse völlig egal sein. Entweder ist man rentenrechtlich gesehen erwerbsgemindert oder man ist es nicht. Warum sollte Ihre Krankenkasse weiterhin Krankengeld bezahlen, wenn sie es nicht muß? Der einzige "Ausweg" um eine Verrentung zu vermeiden wäre eine Arbeitsaufnahme. Aber auch dann würden Sie Ihren Krankengeldanspruch verlieren. MfG
Emseram 15.02.2013 | 07:49
" Die Krankenkasse stimmt trotz Anführung wesentlichter Nachteile beim Bezug einer EU -Rente der Einstellung des Umdeutungsverfahrens nicht zu." Dieses Verfahren ist gesetztlich so geregelt und m u s s darum von der Kasse so durchgeführt werden. Es gibt also seitens der Kasse gar keine Möglichkeit also so zu verfahren. Wenn jemand erwerbsgemindert ist ( weil durch die RV festgestellt ) wird die Krankengeldzahlung sfort eingestellt. Das ist doch völlig normal. Und das ist auch gut und richtig so. Ob Sie dadurch finazielle Einbussen haben kann und darf in dem Zusammenhang niemanden interessieren.
Annaam 15.02.2013 | 10:43
Gegen einen Ablehnungsbescheid müssten sie eigentlich Widespruch einlegen können. Da Ihre Situation gerade existenziell ist lohnt es sich meiner Meinung nach durchaus einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Eine Beratung kostet ca 190€. Es ist durchaus möglich, dass rechtsfehlerhaft vorgegangen wurde und Sie auf ihr Dispositionsrecht durchaus noch rechtlichen Anspruch haben. Dies ist z.B. der Fall wenn die KK übers Ziel hinausschoss und Ihnen keine 10 Wochen Zeit für den Rehaantrag bewilligt wurden. Zur Prüfung sollten Sie Akteneinsicht beantragen um die Begründung eines Widerspruchs zu formulieren. Wurden z.B. alle Befunde berücksichtigt? Oder hat die DRV aktuelle Befunde bei Ihren Ärzten gar nicht erhoben? Gute Besserung für Sie
B´sonam 15.02.2013 | 11:32
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Gegen welchen Ablehnungsbescheid soll denn bitte Widerspruch eingelegt werden ? Ihr Ausführungen zum Dispositionsrecht sind doch ein bißchen an den Haaren herbeigezogen, rein rechtlich gesehen hat Cellina mE keine Chance, weiterhin KG zu beziehen. Die 190 EUR für den Fachanwalt kann sie sich sparen.
Annaam 15.02.2013 | 13:36
Es ging um einen Rehaantrag, einen Ablehnungsbescheid. Wer Erfahrungen und Erkenntnisse Anderer als "dummes Zeug" abwertet, jemanden als Tussi bezeichnet, disqualifiziert sich selbst. Selbst psychische Beeinträchtigungen müssen keine Wahrnehmungsstörung bedeuten. Neigung zu Beschimpfungen und Aggressivität sind weit bedenklicher als eine depressive Verstimmung u.ä. Wer hier Rat sucht kann sich bereits gut an der Wortwahl der Verfasser orientieren.
Klar ohne Verstand°am 15.02.2013 | 13:42
Klartext bist du hier der Forumsprol?
Meteoram 15.02.2013 | 20:08
Kriechen Sie bitte ganz schnell wieder unter Ihren Stein zurück.
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