Hallo Dieter,
im Gegensatz zu den anderen Antworten auf Ihre Frage bin ich der Meinung, dass Sie durchaus mit einer höheren Rente rechnen können. Sofern Sie bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert waren können Sie im Rahmen der Vertrauensschutzregelung mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Die Tasache, dass in der Vorrente ein Abschlag (Verminderung des Zugangsfaktors) enthalten war spielt in diesem Falle keine Rolle. Da es sich um sehr komplexe Vorschriften handelt, verzichte ich der Klarheit willen auf weitere Ausführungen