Hallo Marina,
W°lfgang und Schade haben Ihre Fragen bereits ausfühlich beantwortet. Den Ausführungen können wir uns nur anschließen.
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Hallo Marina,
W°lfgang und Schade haben Ihre Fragen bereits ausfühlich beantwortet. Den Ausführungen können wir uns nur anschließen.
Die Erhöhung um die Mütterrente 2 war nicht 2017, sondern 2019. Somit erfolgte 2019 dann auch die weitere Anpassung der Kindererziehungszeiten. Sehe Sie mal in die Überweisungsunterlagen von 2019. Dort können Sie die Rentenerhöhung durch den Zuschlag erkennen.ich bin Jahrgang 1955 und 1983 wurde wegen meiner Erkrankung ein Antrag auf EU -Rente gestellt.Nach Bewilligung erfolgte die 1. Rentenzahlung im Juli 1985 *)Hallo Maria, den 'Mütterrentenzuschlag'/erweiterte Anrechnung der Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung gab es bereits 2014 + 2017 automatisch auf laufende/alte Renten oben drauf ...mal die alten Kontoauszüge checken ;-) > "Die EU-rente oder volle Erwerbsminderungsrente wude dauerhaft bis zu meinem Antrag auf die regulaere Altersrente zum 1.9.2021 gezahlt. > "1985, 1991 und 1992 habe ich meine Kinder geboren, die auch _alle im Versicherungsverlauf_ durch Eintragung der Kindererziehungszeiten vor-gemerkt wurden." Sollte daher bereits in der laufenden Rentenzahlung/Regelaltersrente mit drin sein. Vor Ort nachfragen gehen/checken lassen, was ab wann in der Rente drin ist/berechnet worden ist. Alternativ: Nachfragen/nerven ...über die Hotline oder eine bereits bekannte Tel.-Nr. Ihrer Sachbearbeitung - der Ihnen vorliegende Neufeststellungsbescheid zur Regelaltersrente gibt darüber bereits Auskunft - sowie auch die Rentensteigerungen wg. Mütterrente 2014 + 2017! Gruß w. *) ...sofern die Anerkennung der KEZ + BÜZ nach 1985 vollumfänglich erfolgt ist, worauf Ihre Aussage (Kinder 1991 + 1992 im Rentenkonto drin) bereits hindeutet. PS: Mal selbst rückwärts blicken, wann sich Ihre Rente plötzlich/deutlich erhöht hat :-)
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