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Experten-Antwort

Umwandlung EM Rente in Altersrente und EP fuer 3 Kinder nach dem Versicherungsfall

von Marina19.05.2022 | 20:49
464 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forumleser und Experten-Ratgeber, ich bin Jahrgang 1955 und 1983 wurde wegen meiner Erkrankung ein Antrag auf EU -Rente gestellt.Nach Bewilligung erfolgte die 1. Rentenzahlung im Juli 1985, da ich uebergangsweise noch Krankengeld bezog. Die EU-rente oder volle Erwerbsminderungsrente wude dauerhaft bis zu meinem Antrag auf die regulaere Altersrente zum 1.9.2021 gezahlt. 1985, 1991 und 1992 habe ich meine Kinder geboren, die auch alle im Versicherungsverlauf durch Eintragung der Kindererziehungszeiten vor-gemerkt wurden. Da ich jedoch vor den Geburten die EU_rente 1983 beantragt hatte, habe ich waehrend des dauerhaften Bezuges bis zum Antrag der Altersrente nie irgendwelche EP Punkte extra fuer meine 3 Kinder erhalten. Mein Bruttoverdienst, bezw. meine EU-Rente war in den Jahren der Geburten immer unterdurchschnittlich und erhoehte sich nur durch die Dynamik der jaehrlichen Rentenanpassungen, bis 2016 auf ca 800 Euro monatlich. Durch meine Scheidung bekam ich danach 9 EP mehr , meine Kinder wurden alle vor meiner Ehe geboren, so dass diese nicht in der Scheidungsberechnung erwaehnt wurden. Die DRV schrieb mir auf Anfrage , wann ich meine Kindererziehungszeiten , insgesamt fuer alle 3 Kinder , maximal 8 EP extra ausgezahlt bekomme, diese wuerden erst in einem neuen Versicherungsfall , der spaeteren Altersrente beruecksichtigt. Auf der Berechnung meines regulaeren Altersrentenbescheides zum 1.9.2021 gab es leider nur eine Erhoehung von 35 Euro fuer jahrelange 450 Euro Arbeit . Die Anrechnung und Erhoehung meiner Altersrente von 8 EP durch die Geburten meiner 3 Kinder , ca 270 Euro , wurde nicht einmal erwaehnt. Ich habe nun Widerspruch innerhalb der 4 Wochen Frist bei der DRV eingelegt. Bin ich nun im Recht oder hab ich durch meine volle EM rente , die noch vor den Geburten erfolgte, kein Anspruch auf zusaetzliche EP durch die Kindererziehungszeiten?? scheid Bisher hab ich nach 5 Monaten noch keine Antwort von der DRV erhalten. Zermarter mir den Kopf diesbezueglich, da ich jeden Euro extra natuerlich brauche. Wie ist Eure Antwort und die des Experten? Vielen Dank , Marina Der Altersrentenbescheid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marina,

W°lfgang und Schade haben Ihre Fragen bereits ausfühlich beantwortet. Den Ausführungen können wir uns nur anschließen.

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12 Antworten

W°lfgangam 19.05.2022 | 22:17
Hallo Maria, den 'Mütterrentenzuschlag'/erweiterte Anrechnung der Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung gab es bereits 2014 + 2017 automatisch auf laufende/alte Renten oben drauf ...mal die alten Kontoauszüge checken ;-) > "Die EU-rente oder volle Erwerbsminderungsrente wude dauerhaft bis zu meinem Antrag auf die regulaere Altersrente zum 1.9.2021 gezahlt. > "1985, 1991 und 1992 habe ich meine Kinder geboren, die auch _alle im Versicherungsverlauf_ durch Eintragung der Kindererziehungszeiten vor-gemerkt wurden." Sollte daher bereits in der laufenden Rentenzahlung/Regelaltersrente mit drin sein. Vor Ort nachfragen gehen/checken lassen, was ab wann in der Rente drin ist/berechnet worden ist. Alternativ: Nachfragen/nerven ...über die Hotline oder eine bereits bekannte Tel.-Nr. Ihrer Sachbearbeitung - der Ihnen vorliegende Neufeststellungsbescheid zur Regelaltersrente gibt darüber bereits Auskunft - sowie auch die Rentensteigerungen wg. Mütterrente 2014 + 2017! Gruß w. *) ...sofern die Anerkennung der KEZ + BÜZ nach 1985 vollumfänglich erfolgt ist, worauf Ihre Aussage (Kinder 1991 + 1992 im Rentenkonto drin) bereits hindeutet. PS: Mal selbst rückwärts blicken, wann sich Ihre Rente plötzlich/deutlich erhöht hat :-)
Schadeam 19.05.2022 | 23:25
Kindererziehungszeiten wurden erst 1986 gesetzlich eingeführt. Da die Damalge Erwerbsunfähigkeitsrente schon vorher begann, ist es richtig, dass sich Kindererziehungszeiten erst bei der Altersrente auswirken. Im Altersrentenbescheid müssten die Kinder im Verlauf drin stehen, die Berechnungsanlagen können Sie separat anfordern, dann sehen Sie die Auswirkung. Ich hoffe für Sie dass Sie auch die Kindererziehungszeit geltend gemacht haben,....
Kleine Korrekturam 20.05.2022 | 09:19
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
ich bin Jahrgang 1955 und 1983 wurde wegen meiner Erkrankung ein Antrag auf EU -Rente gestellt.Nach Bewilligung erfolgte die 1. Rentenzahlung im Juli 1985 *)
Hallo Maria, den 'Mütterrentenzuschlag'/erweiterte Anrechnung der Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung gab es bereits 2014 + 2017 automatisch auf laufende/alte Renten oben drauf ...mal die alten Kontoauszüge checken ;-) > "Die EU-rente oder volle Erwerbsminderungsrente wude dauerhaft bis zu meinem Antrag auf die regulaere Altersrente zum 1.9.2021 gezahlt. > "1985, 1991 und 1992 habe ich meine Kinder geboren, die auch _alle im Versicherungsverlauf_ durch Eintragung der Kindererziehungszeiten vor-gemerkt wurden." Sollte daher bereits in der laufenden Rentenzahlung/Regelaltersrente mit drin sein. Vor Ort nachfragen gehen/checken lassen, was ab wann in der Rente drin ist/berechnet worden ist. Alternativ: Nachfragen/nerven ...über die Hotline oder eine bereits bekannte Tel.-Nr. Ihrer Sachbearbeitung - der Ihnen vorliegende Neufeststellungsbescheid zur Regelaltersrente gibt darüber bereits Auskunft - sowie auch die Rentensteigerungen wg. Mütterrente 2014 + 2017! Gruß w. *) ...sofern die Anerkennung der KEZ + BÜZ nach 1985 vollumfänglich erfolgt ist, worauf Ihre Aussage (Kinder 1991 + 1992 im Rentenkonto drin) bereits hindeutet. PS: Mal selbst rückwärts blicken, wann sich Ihre Rente plötzlich/deutlich erhöht hat :-)
Die Erhöhung um die Mütterrente 2 war nicht 2017, sondern 2019. Somit erfolgte 2019 dann auch die weitere Anpassung der Kindererziehungszeiten. Sehe Sie mal in die Überweisungsunterlagen von 2019. Dort können Sie die Rentenerhöhung durch den Zuschlag erkennen.
Verwirrtam 20.05.2022 | 09:35
"... den 'Mütterrentenzuschlag'/erweiterte Anrechnung der Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung gab es bereits 2014 + 2017 automatisch auf laufende/alte Renten oben drauf ...mal die alten Kontoauszüge checken ;-) ... ... PS: Mal selbst rückwärts blicken, wann sich Ihre Rente plötzlich/deutlich erhöht hat :-)" Das verwirrt mich jetzt. In der EU-Rente können die KEZ/KiBÜZ nicht berücksichtigt sein da, da der Versicherungsfall vor 1986 liegt. Den Mütterentenzuschlag konnte man trotzdem kriegen? Oder habe ich da jetzt was ganz falsch verstanden? Ich hätte jetzt einfach gedacht, dass sich die KEZ wegen der Zurechnungszeit nicht groß auswirken. So denn ein Anspruch darauf bestand.
Valzuunam 20.05.2022 | 13:03
Auch wenn es der Name nicht unbedingt vermuten lässt, war „Verwirrt“ auf der richtigen Fährte: Die Kinderzeiten liegen (nach Umwandlung) neben der „alten“ Zurechnungszeit. In diesem Fall wird aber nicht zusammengerechnet, sondern es gibt „nur“ dass Bessere. Ist der Unterschied nur gering, oder die Zurechnungszeit (in der Folgerente Abrechnungszeit) gar günstiger, profitieren Sie von den neuen nur in geringem Umfang oder sogar gar nicht.
Marinaam 20.05.2022 | 12:36
Vielen Damk fuer jede Erklaerung! Die Kindererziehungszeiten konnten nicht mit in die Zurechnungszeit einberechnet werden, da ich 1983 noch kein Kind geboren hatte. Ich habe den Antrag auf Muetterrente schon nach der letzten Geburt meines Kindes an die DRV eingereicht. Auch 2019 habe ich einen Brief an die DRV geschrieben, weil ich auch dachte, als EU-Rentner bekomme ich auch nachtraeglich meine Kindererziehungszeiten angerechnet. Daraufhin antwortete die DRV , die Kindererziehungszeiten wuerden erst in einem neuen Versicherungsfall , z.B.der Altersrente beruecksichtigt werden. Was ich nachvollziehen konnte, da die EU_rente ja vor den Geburten meiner Kinder berechnet wurde. Nun aber habe ich auch in der Altersrente keine extra Punkte fuer meine Kinder erhalten. Zu keiner Zeit waehrend des Bezuges meiner EU-Rente gab es eine ploetzliche Erhoehung, die dem Wert von 3 Kindern entsprach. Es waren die geringen dynamischen jaehrlichen Rentenanpassungen. Da ja alle Kinder im Versicherungsverlauf vorgemerkt waren, haette ich nun trotzdem noch einmal einen extra Antrag auf die Muetterrente bei dem Kurzantrag auf die Altersrente mit einreichen muessen? Wie kann ich dies verstehen? Ich habe ja nun einen Widerspreuch diesbezueglich bei der DRV eingereicht.
Marinaam 20.05.2022 | 13:46
Hallo Valzuum, die Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr bei mir, gibt ja immer nur die monatliche Durchschnittsberechnung eines EP aus und wird mit dem faktor 1 fuer die volle EU-Rente hochgerechnet......Die Kindererziehungszeiten geben "zusaetzliche extra EP ".........2,5 fuer jedes geborene Kind vor 1992 und 3 EP fuer nach 1992 geborene Kinder. Da ich immer unterdurchschnittlich als Krankenschwester in den einzelnen Jahren verdient hatte , muesste ich eigentlich, wie jede andere erwerbstaetige Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf die Kindererziehungszeiten fuer 3 Kinder haben. 8 Punkte zugerechnet in der Altersrentenberechnung. Wie ich gelesen habe , hat ja auch jede andere ERwerbsgeminderte Frau , ihre zusaetzlichen Punkte fuer ihre Kinder ausgezahlt bekommen. Der Unterschied war immer, dass diese Frauen erst nach den Geburten oder nach einem Kind etc. erkrankten und eine EM- Rente erhielten, so dass diese sofort ihre Erhoehung nachgezahlt bekamen. In meiner bisherigen EU-Berechnung und der jetzigen Altersrentenberechnung wurden meine 3 Kinder gar nicht beruecksichtigt. Sie wurden, wie schon geschrieben, lediglich vorgemerkt.
Marinaam 20.05.2022 | 13:31
Hallo Valzuum, die Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr bei mir, gibt ja immer nur die monatliche Durchschnittsberechnung eines EP aus und wird mit dem faktor 1 fuer die volle EU-Rente hochgerechnet......Die Kindererziehungszeiten geben "zusaetzliche extra EP ".........2,5 fuer jedes geborene Kind vor 1992 und 3 EP fuer nach 1992 geborene Kinder. Da ich immer unterdurchschnittlich als Krankenschwester in den einzelnen Jahren verdient hatte , muesste ich eigentlich, wie jede andere erwerbstaetige Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf die Kindererziehungszeiten fuer 3 Kinder haben. 8 Punkte zugerechnet in der Altersrentenberechnung. Wie ich gelesen habe , hat ja auch jede andere ERwerbsgeminderte Frau , ihre zusaetzlichen Punkte fuer ihre Kinder ausgezahlt bekommen. Der Unterschied war immer, dass diese Frauen erst nach den Geburten oder nach einem Kind etc. erkrankten und eine EM- Rente erhielten, so dass diese sofort ihre Erhoehung nachgezahlt bekamen. In meiner bisherigen EU-Berechnung und der jetzigen Altersrentenberechnung wurden meine 3 Kinder gar nicht beruecksichtigt.
DRVam 20.05.2022 | 16:56
In den Anlagen zur Berechnung der Altersrente kann der Wert der Zurechnungszeit und auch die Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten verglichen und auch nachvollzogen werden. Diese Unterlagen liegen hier aber nicht vor. Wenn Sie die Berechnung verständlicherweise nicht verstehen, sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und sich den Sachverhalt dort anhand der detaillierten Berechnung erklären lassen. Ohne diese Unterlagen ist eine „Ferndiagnose“ schwierig bis unmöglich.
Valzuunam 20.05.2022 | 15:39
Der Unterschied ist ob in der Rente die Kinder schon drin waren oder nicht. War es so gab es den Zuschlag pauschal. Wenn nicht wird genau gerechnet was im Falle EM in der Regel ungünstiger ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen, dass sind die Regeln bzw. Gesetze.
W°lfgangam 20.05.2022 | 19:15
Zitat von Kleine Korrektur anzeigenausblenden
Kleine Korrektur schrieb

ich bin Jahrgang 1955

und 1983 wurde wegen meiner Erkrankung ein Antrag auf EU -Rente gestellt.Nach Bewilligung erfolgte die 1. Rentenzahlung im Juli 1985 *)[/quote]

Hallo Maria,

den 'Mütterrentenzuschlag'/erweiterte Anrechnung der Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung gab es bereits 2014 + 2017 automatisch auf laufende/alte Renten oben drauf ...mal die alten Kontoauszüge checken ;-)

> "Die EU-rente oder volle Erwerbsminderungsrente wude dauerhaft bis zu meinem Antrag auf die regulaere Altersrente zum 1.9.2021 gezahlt.

> "1985, 1991 und 1992 habe ich meine Kinder geboren, die auch _alle im Versicherungsverlauf_ durch Eintragung der Kindererziehungszeiten vor-gemerkt wurden."

Sollte daher bereits in der laufenden Rentenzahlung/Regelaltersrente mit drin sein. Vor Ort nachfragen gehen/checken lassen, was ab wann in der Rente drin ist/berechnet worden ist.

Alternativ:

Nachfragen/nerven ...über die Hotline oder eine bereits bekannte Tel.-Nr. Ihrer Sachbearbeitung - der Ihnen vorliegende Neufeststellungsbescheid zur Regelaltersrente gibt darüber bereits Auskunft - sowie auch die Rentensteigerungen wg. Mütterrente 2014 + 2017!

Gruß

w.

*) ...sofern die Anerkennung der KEZ + BÜZ nach 1985 vollumfänglich erfolgt ist, worauf Ihre Aussage (Kinder 1991 + 1992 im Rentenkonto drin) bereits hindeutet.

PS: Mal selbst rückwärts blicken, wann sich Ihre Rente plötzlich/deutlich erhöht hat :-)[/quote]

Die Erhöhung um die Mütterrente 2 war nicht 2017, sondern 2019. Somit erfolgte 2019 dann auch die weitere Anpassung der Kindererziehungszeiten. Sehe Sie mal in die Überweisungsunterlagen von 2019. Dort können Sie die Rentenerhöhung durch den Zuschlag erkennen.

Korrekt! Sorry + thx für die Berichtigung ...hatte wohl noch zu viel 'Flexi-Rentengeschichten' aus dem Tagesgeschehen im Kopf ;-) Gruß w.
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