Wenn Sie vor dem 60. LJ volle EM-RT mit 10,8% Kürzung erhalten und mit 60 die Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, fällt die Kürzung von 10,8% weg, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schon 50% mdE hatten oder EU oder BU waren.