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Umwandlung EM Rente in Schwerbeh, Rente

von dieter16.09.2008 | 19:46
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6 Antworten

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Ich habe einmal die Frage gestellt, ob der Abschlag von 10,8 % entfällt und sich die Rente um diesen Satz erhöht, wenn ich mit 60 die Rente für Schwerbehinderte mit Vertrauensschutz beantrage. Das wurde vom Experten bejaht. Nun habe ich heute eine neue Berechnung der DRV bekommen, wie hoch meine Rente bei Beginn 60 mit Vertrauensschutz sein würde. Demnach wird aber nicht der 10,8 % Abschlag zugerechnet. Die Rente würde sich wg. der Zurechnungszeiten lediglich um rd. 40,- € erhöhen. Habe ich evtl. seinerzeit etwas falsch verstanden oder kann in der Berechnung ein Fehler vorliegen ??

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie vor dem 60. LJ volle EM-RT mit 10,8% Kürzung erhalten und mit 60 die Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, fällt die Kürzung von 10,8% weg, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schon 50% mdE hatten oder EU oder BU waren.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Entgeltpunkte aus der Anlage 6 Ihres Rentenbescheides erhöhen sich um diese 10,8%, Einfacher gesagt: JA!

4 Antworten

Rosannaam 16.09.2008 | 20:57
Hallo Dieter, dieser Betrag von 40,- Euro ist nach meiner Erfahrung eigentlich relativ hoch. Bei der Umwandlung einer EM-Rente in eine Altersrente gibt es sehr selten eine höhere Rente, gerade wegen der Zurechnungszeit. Es sei denn, es kommen nach dem Leistungsfall der EM-Rente noch viele rentenrechtliche Zeiten hinzu. Sehen Sie´s mal so: Durch die Umwandlung wird die Zurechnungszeit bei der Altersrente mitberücksichtigt. Würden Sie NUR die Altersrente ohne vorherigen Rentenbezug erhalten, wäre die AR auch nicht höher, selbst mit Vertrauensschutz. Ist jetzt extra etwas laienhaft erklärt, bevor ich mir wieder einen "Verweis" einhandle... ;-)) Wenn Sie den Umwandlungsbescheid erhalten, können Sie sich die Berechnung ja nochmal genauer erklären lassen. MfG Rosanna.
dieteram 17.09.2008 | 07:37
Hallo Rosanna! Ich lese Ihre sehr fundierten Beiträge immer gerne. Ich habe das seinerzeit so verstanden, dass bei Umwandlung in die Rente für Schwerbehinderte mit dem 60 Lj. der bisherige Abschlag von 10,8 % entfällt und die Rente in diesem Umfang steigt. Die 40,- € ergeben sich aus einigen Zeiten zwischen Leistungsfall und Rentenbezug. Evtl. können Sié mir nochmal kurz antworten. Gruß Dieter
Wolfgangam 17.09.2008 | 08:34
Hallo Dieter, ohne Vorlage der kompletten Rentenberechnung (auch der alten) ist schwer zu sagen, wo die 40 EUR wirklich herkommen. Die Altersrente ist als neuer Rentenfall nach jetzigem Recht völlig neu berechnet worden. Es kann so sein, dass Sie für zusätzliche Zeiten 100 EUR dazubekommen, der Wegfall des Anschlages bringt auch noch mal nen Hundi, aber für frühere Rentenzeiten sind pauschale Zuschlage im Wert von 160 EUR weggefallen. Im Ergebnis = 40 EUR mehr Rente. Gruß w.
dieteram 17.09.2008 | 09:13
Lieber Experte! fällt die Kürzung von 10,8% weg, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schon 50% mdE hatten oder EU oder BU waren. Das trifft bei mir so zu. Heisst das dann, die Rente ab 60 erhöht sich um diese 10,8 % oder fällt im Gegenzug etwas weg ? Danke im voraus für eine Antwort. Gruß dieter
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