Hallo Blumenkind,
eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente erfolgt beim Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze. Aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs erreichen Sie diese mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Sie brauchen nichts weiter veranlassen. Sollten Angaben von Ihnen benötigt werden wird Ihr Rentenversicherungsträger rechtzeitig auf Sie zukommen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung