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Umwandlung Erwerbsminderungsrente

von Walter30.09.2009 | 10:17
888 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann bezieht seit 2002 Erwerbsminderungsrente. Demnächst wird er 63. Nun erhielten wir Post von der Rentenversicherung mit dem Hinweis, er könne vorzeitige Altersrente erhalten und diese wäre höher als die EMR. Wie kann das sein? Er hat seit Rentenbeginn keine Beiträge mehr gezahlt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Erwerbsminderungsrente werden alle Beiträge bis zum Leistungsfall bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Sind nach dem Leistungsfall Beiträge im Versicherungskonto enthalten, werden diese bei der anschließenden Altersrente berücksichtigt. In Ihrem Fall (ausgehend von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung) sind offensichtlich keine weiteren Beiträge vorhanden, so dass die Rente grundsätzlich auch nicht höher ausfallen wird. Die Deutsche Rentenversicherung muss jedoch ihre Versicherten über die Möglichkeit der Umwandlung in die Altersrente informieren;

ob die Rente jedoch tatsächlich höher ausfällt, kann erst nach der Rentenneuberechnung festgestellt werden.

1 Antworten

Heinericham 30.09.2009 | 12:35
Hallo, es gibt mehrere Möglichkeiten 1. er erfüllt den Vertrauensschutz für diese Rentenart 2. es sind weitere Zeiten nach dem LEISTUNGSFALL der Rente zu berücksichtigen. Es werden bei einer Rente weren Erwerbsminderung nur die Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Da dieser vor dem Rentenbeginn liegt kann das schon zu einer Erhöhung der Rente führen. MfG
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