Bei der Erwerbsminderungsrente werden alle Beiträge bis zum Leistungsfall bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Sind nach dem Leistungsfall Beiträge im Versicherungskonto enthalten, werden diese bei der anschließenden Altersrente berücksichtigt. In Ihrem Fall (ausgehend von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung) sind offensichtlich keine weiteren Beiträge vorhanden, so dass die Rente grundsätzlich auch nicht höher ausfallen wird. Die Deutsche Rentenversicherung muss jedoch ihre Versicherten über die Möglichkeit der Umwandlung in die Altersrente informieren;
ob die Rente jedoch tatsächlich höher ausfällt, kann erst nach der Rentenneuberechnung festgestellt werden.