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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Si08.03.2017 | 23:26
1318 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, meine Frage betrifft den Übergang von meiner (unbefristeten) Erwerbsminderungsrente in die Altersrente. Meine EMRente wurde auf der Basis einer Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr mit dem üblichen Abschlag von 10,8 % berechnet, während des Rentenbezugs wurden nur minimal über einen kurzfristigen Minijob weitere Rentenansprüche erworben. Ich weiss, dass die Rentenhöhe nicht niedriger werden kann (Bestandschutz), der Abschlag von 10,8% auch in der Altersrente bestehen bleibt. Auch weiss ich, dass die Verbesserungen bei der Zurechnungszeit (aktuell bis 62, künftig bis 65) nicht für Bestandsrentner gilt. Wie ist es jedoch bei der Neuberechnung für die Altersrente? Greift bei der "neuen" Rentenart das dann aktuelle Recht der verlängerten Zurechnungszeiten? Ich danke für eine sachkundige Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2017 | 07:56

Hallo Si,

Zurechnungszeiten gibt es nur bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, nicht jedoch bei Altersrenten (sie sollen ja gerade ausgleichen, dass ein Leistungsfall vor dem Erreichen der Altersrente eingetreten ist und daher nicht ausreichende Beiträge gezahlt werden konnten).

Bei der Berechnung der Altersrente fließt diese Zeit als sogenannte Anrechnungszeit ein (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte .... eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeiten in der Rente berücksichtigt waren..."). Diese Betrachtung stellt also auf das Recht ab, was zur Zeit der Berechnung der EM-Rente bestand. Von der Verlängerung der Zurechnungszeit können Sie also leider nicht profitieren.

2 Antworten

Sschlaubi123am 09.03.2017 | 06:21
Für die Zurechnungszeit kommt es u.a auf den Leistungsfall an. Da sich dieser für die EM Rente nicht ändert, ändert sich auch die ZZ nicht. Für den neuen Leistungsfall der Altersrente gibt es keine ZZ!! Daher ändert sich an der bisherigen ZZ nichts.
Siam 09.03.2017 | 15:45
Dank für die hilfreichen -wenngleich sehr unerfreulichen -Antworten.
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