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Zur Experten-Antwort springenHallo Si,
Zurechnungszeiten gibt es nur bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, nicht jedoch bei Altersrenten (sie sollen ja gerade ausgleichen, dass ein Leistungsfall vor dem Erreichen der Altersrente eingetreten ist und daher nicht ausreichende Beiträge gezahlt werden konnten).
Bei der Berechnung der Altersrente fließt diese Zeit als sogenannte Anrechnungszeit ein (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte .... eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeiten in der Rente berücksichtigt waren..."). Diese Betrachtung stellt also auf das Recht ab, was zur Zeit der Berechnung der EM-Rente bestand. Von der Verlängerung der Zurechnungszeit können Sie also leider nicht profitieren.
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