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Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Altersrente für schwerbehinderte Menschen

von sozi28.09.2009 | 12:39
1131 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 2001 zu 100% schwerbehindert und beziehe seit 8/2005 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Ich bin im April 1950 geboren. Kann ich ab dem 60. Lebensjahr meine EM-Rente in eine Altersrente, z. B. für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen und wäre diese dann höher? Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine pauschale Aussage ist mit den Angaben, die Sie gemacht haben, schwierig. Die Altersrente wird voraussichtlich höher sein, wenn Sie nach Rentenbeginn weitere Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder die bisher bezogene Rente eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, zumindest dann, wenn die Berücksichtigung von Hinzuverdiensten nicht zu anderen Ergebnissen führt.

Wir empfehlen Ihnen, eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um eine individuelle Berechnung vorzunehmen. Sie können ggf. auch dort einen entsprechenden Antrag stellen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

1 Antworten

Keine Ahnungam 28.09.2009 | 13:17
Eine Rentenerhöhung ergibt sich nicht. Wenn Sie seit 08/2005 noch weitere Versicherungszeiten zurückgelegt haben, werden diese natürlich bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt.
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