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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Schwerbehindertenrente

von Toni13.09.2022 | 08:13
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Forum, Ich bin Anfang März 1960 geboren und habe nicht ganz 45 Versicherungsjahre geleistet. Ich erhalte rückwirkend zum 1.3.20 eine Erwerbsminderungsrente, die Ende Februar '23 endet. Ich bin 100% schwerbehindert (Ausweis bis 2/24) und es ist nicht abzusehen, dass ich nochmal Erwerbsfähig werde. Kann ich vorzeitig (quasi jetzt) meine Erwerbsminderungsrente in eine Rente für schwerbehinderte Menschen ohne weitere Abschläge (Bestandsschutz?) umwandeln lassen? Vielen Dank für ihre Antworten!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit Ihrem Jahrgang 1960 ab dem 61. Lebensjahr + 4 Monate vorzeitig (mit Abschlag) in Anspruch nehmen. Dieses Lebensjahr haben Sie bereits erreicht. Weiterhin müssen Sie für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum Rentenbeginn als schwerbehinderter Mensch anerkannt sein. Das heißt, zum Rentenbeginn muss mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegen.

Nach Ihren Angaben hätten Sie somit die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen aktuell erfüllt, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Sie könnten Ihre Erwerbsminderungsrente also bereits jetzt in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen.

In welcher Höhe die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gezahlt wird, können Sie mit einer Probeberechnung vorab klären. Niedriger wird die Rente aufgrund der Besitzschutzregelungen nicht.

Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

bei der Berechnung Ihrer EM-Rente wurde eine Zurechnungszeit berücksichtigt. Diese ist abhängig von Ihrem Rentenbeginn. Laut Ihren Angaben ist der Rentenbeginn der 01.03.2020. Die Zurechnungszeit beginnt somit mit Ihrem festgelegten Leistungsfall und endet bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 mit Ihrem 65. Lebensjahr + 9 Monate (§ 253a SGB VI).

Die Zurechnungszeit erhöht somit die Rente. Sie wird jedoch nicht bei Wartezeiten berücksichtigt. Allein mit der Zurechnungszeit können Sie die 45 Jahre somit nicht erreichen.

Ob Ihre Altersrente höher ausfällt als die jetzige EM-Rente ist abhängig davon, ob nach dem Monat des Leistungsfalls der EM-Rente weitere Versicherungszeiten liegen und wie hoch die Zurechnungszeit bewertet wurde. Wie bereits mitgeteilt, kann die Altersrente aufgrund der Besitzschutzregelungen jedoch nicht niedriger werden.

Eine genaue Antwort zur Höhe einer Altersrente kann Ihnen in diesem Forum nicht gegeben werden.

Es bietet sich daher an, dass Sie die oben angesprochene Probeberechnung anfordern. Diese ist auch für mehrere Altersrenten möglich. Wenn Ihnen eine Beratung bzw. ein Telefonat schwerfällt, kann eine Probeberechnung schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Toniam 13.09.2022 | 12:20
Sehr geehrte/rExperte/in, eigentlich geht es mir nur darum das Thema Rente mit einer möglichen Umwandlung möglichst schnell abzuschließen, da es mich psychisch stark belastet. Angenommen ich halte den Druck aus und vorraus gesetzt die Erwerbsminderung wird im Februar '23 für weitere 3 Jahre anerkannt: zählt die EMR als Zurechnungszeit? Hatte bis zum Beginn der EMR 44 1/2 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Komme ich dann durch die EMR Anrechnung auf 45 Jahre Versicherungszeit, so dass ich im März' 26 vorzeitig (2 Monate) in die Altersrente gehen kann? Fällt meine dann 'normale' Altersrente durch den Bezug und die Anrechnung der EMR dann voraussichtlich höher aus als die EMR bzw. eine vorzeitig in Anspruch genommene Rente für schwerbehinderte Menschen ? Nochmals lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen! Ich frage hier um schriftliche Antworten zu bekommen weil ich bei einer telefonischen oder persönlichen Beratung meist den Mitarbeitern, eingeschränkt durch meine Krankheit, nicht folgen kann. Danke für Ihr Verständnis!
Toniam 13.09.2022 | 14:19
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen!
Deutsche Rentenversicherung
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