Hallo Toni,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit Ihrem Jahrgang 1960 ab dem 61. Lebensjahr + 4 Monate vorzeitig (mit Abschlag) in Anspruch nehmen. Dieses Lebensjahr haben Sie bereits erreicht. Weiterhin müssen Sie für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum Rentenbeginn als schwerbehinderter Mensch anerkannt sein. Das heißt, zum Rentenbeginn muss mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegen.
Nach Ihren Angaben hätten Sie somit die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen aktuell erfüllt, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Sie könnten Ihre Erwerbsminderungsrente also bereits jetzt in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen.
In welcher Höhe die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gezahlt wird, können Sie mit einer Probeberechnung vorab klären. Niedriger wird die Rente aufgrund der Besitzschutzregelungen nicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung