Hallo Michl,
wird die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in eine Altersrente umgewandelt, erhalten die Entgeltpunkte der bisher geleisteten EU-Rente weiterhin den Zugangsfaktor 1,0 (= keine Abschläge).
Ergeben sich bei der Berechnung der Altersrente zusätzliche Entgeltpunkte (höhere), wird der Differenz der Entgeltpunkte ein geminderter Zugangsfaktor zugeordnet.