Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsunfähigkeitsrente in Schwerbehindertenrente

von Papa_Kangaroo22.12.2020 | 07:44
1938 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin schwerbehindert und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Der reguläre Rentenbeginn wäre im September 2024. Nun meine Frage. Wann kann ich die Umwandlung meiner EU-Rente in die reguläre Schwerbehinderungsrente beantragen? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Papa_Kangaroo,

Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Sie

- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (dazu zählen alle Versicherungszeiten),

- bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben und

- das erforderliche Lebensalter erreicht haben.

Das Lebensalter ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr:

- 1957 = 63 Jahre und 11 Monate

- 1958 = 64 Jahre

- 1959 = 64 Jahre und 2 Monate

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, diese Altersrente bis zu drei Jahre vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Dabei ist mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je vorzeitig in Anspruch genommenen Kalendermonat zu rechnen.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Papa_Kangaroo,

ja, die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss beantragt werden. Sie sollten den Antrag möglichst drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Damit der Antrag nicht verspätet ist, muss bei einem Rentenbeginn ab 1.9.2024 die Antragstellung spätestens bis zum 30.11.2024 erfolgen. Eine verspätete Antragstellung führt zu einem späteren Rentenbeginn.

Wie von senf-dazu angeregt, empfehlen wir Ihnen eine Probeberechnung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Schadeam 22.12.2020 | 07:47
Bitte beantworten Sie noch 2 Fragen: Wann sind Sie geboren? Haben Sie 35 Versicherungsjahre? Das erleichtert die Antwort enorm.
senf-dazuam 22.12.2020 | 09:12
Hallo Papa_Kangoroo, wenn Sie wirklich eine EU-Rente beziehen (schon seit 2000 oder früher), dann sollte kein Abschlag anfallen, da der Zugangsfaktor beim Wechsel von einer Erwerbsminderungsrente zu Altersrente erhalten bleibt. In diesem Fall bleibt der Wert eben bei 1,0, so dass kein Abschlag anfällt. Vermutlich dürfte damit ein Wechsel ohne Abschlag schon möglich sein. Alles nur unter der Annahme, dass es sich wirklich um eine alte Erwerbsunfähigkeitsrente und nicht um eine Erwerbsminderungsrente handelt.
senf-dazuam 22.12.2020 | 09:37
Noch ein Nachtrag: Vermutlich sind Sie im August 58 geboren, dann ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Januar 21 möglich. Lassen Sie sich von der DRV einmal Probeberechnungen erstellen, wie sich Ihre Rente berechnet, wenn Sie ab 01/21 (frühestmöglich für schwerbehinderte Menschen war -wenn die anderen Voraussetzungn vorlagen- schon mit 61 möglich), ab 09/21 (mit 63), ab 09/22 (normaler Rentenbeginn für schwerbehinderte) oder ab 09/24 (Regelaltersrente) in die Altersrente wechseln. Wenn sich da vom Betrag nichts ändert, dann können Sie ggf. auch bis zur Regelaltersrente warten; es sei denn, ein anderer Grund ist für den Bezug einer Altersrente wichtig.
Papa_Kangarooam 22.12.2020 | 14:04
Zitat von senf-dazu anzeigen
Lt Bescheid ist es eine Rente wg. voller Erwerbsminderung, die ich seit 2010 beziehe. Der Schwerbehinderungsgrad ist 80%. Der reguläre Rentenbegin der Altersrente wurde von der DRV mit 09/2024 mitgeteilt. Muss ich dann einen Antrag zur Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Schwerbehinderungsrente stellen? Wenn ja, zu welchem Stichmonat muss ich den Antrag stellen? Vielen Dank für die Information im Voraus. :-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026