Hallo Papa_Kangaroo,
Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Sie
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (dazu zählen alle Versicherungszeiten),
- bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben und
- das erforderliche Lebensalter erreicht haben.
Das Lebensalter ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr:
…
- 1957 = 63 Jahre und 11 Monate
- 1958 = 64 Jahre
- 1959 = 64 Jahre und 2 Monate
…
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, diese Altersrente bis zu drei Jahre vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Dabei ist mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je vorzeitig in Anspruch genommenen Kalendermonat zu rechnen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung