Hallo Hallig,
Sie können nach Ihrem 63. Geburtstag in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln.
Bei der Altersrente greift der Besitzschutz, d. h. es werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus der Rente wegen voller Erwerbsminderung berücksichtigt.
Allerdings kann die Altersrente auch niedriger ausfallen, als die Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn zum Beispiel in der Altersrente ein (höherer) Grundrentenzuschlag enthalten ist, der aufgrund von Einkommensanrechnung (teilweise) ruht.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze wird dann zwar noch die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, wenn weiterhin Anspruch auf Arbeitsmarktrente besteht, spätestens ab Erreichen der Regelaltersgrenze steht allerdings nur noch die Altersrente zu.
Die frühere Aussage, dass eine Rente nicht niedriger werden kann als die Vorrente, gilt seit Einführung der Grundrente leider nicht mehr.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung