Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umwandlung Reha in Rentenantrag

von Johann19.02.2026 | 16:27
473 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich weiß das nach einer beantragten Reha, 02/2025 dieser bei erfolgloser Reha in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann. Dies wurde mir in Reha so gesagt. Ich habe aber noch bis Juli 2025 Vollzeit gearbeitet, dann war ich bis zur Reha 09/25 krankgeschrieben. In der Reha, wurde dann die Erwerbsminderung festgestellt und ich wurde arbeitsunfähig entlassen. Rentenantrag habe ich aber zur Sicherheit nochmals ( im November 25) gestellt. Wann ist denn da, der vermutliche Leistungsfall eingetreten?? Ist das dann der Tag an dem ich den Rehaantrag im Februar. 25 gestellt habe? Oder ist es der Tag an dem der Arzt in der Reha die Erwerbsminderung eingetreten ist??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johann,

 

der Leistungsfall der Erwerbsminderung tritt ab dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie wegen Krankheit auf nicht absehbare Zeit( mindestens 6 Monate ) weniger als 3 Stunden ( volle Erwerbsminderung ) oder zwar noch mindestens 3 Stunden bis unter 6 Stunden ( teilweise Erwerbsminderung ) täglich erwerbstätig sein können. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 43 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGBVI). Der Leistungsfall dürfte daher bei Ihnen voraussichtlich im September 2025 liegen, als in der Reha die Erwerbsminderung festgestellt wurde und Sie  arbeitsunfähig entlassen wurden.

 

Letztlich ist die Festlegung des Eintritts des Leistungsfalles der Erwerbsminderung immer eine medizinische und muss daher ärztlicherseits festgestellt werden und dokumentiert sein. Sehr häufig erfolgt diese Feststellung im Rahmen eines Rehabilitationsverfahrens. Sie wird aber danach auch von der Deutschen Rentenversicherung(DRV) nochmals medizinisch überprüft.

 

Der Rentenbeginn schließlich tritt mit dem Kalendermonat ein, zudem alle Voraussetzungen ( inclusive des Leistungsfalles ) erfüllt sind. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob eine befristete oder unbefristete Rente gewährt wird. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 102 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI ). Bei unbefristeten Renten tritt der Rentenbeginn ein, mit Beginn des Monats zudem alle Voraussetzungen erfüllt sind. In Ihrem Fall könnte das der Oktober 2025 sein, wenn im September 2025 die Erwerbsminderung durch die Reha festgestellt wurde. Bei befristeten Renten würde die Rente zum 1. des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles beginnen. Nimmt man also in Ihrem Fall den Leistungsfall im September 2025 an, wäre bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente der 01.04.2026 der Rentenbeginn. 

 

Vom Leistungsfall jedenfalls, der ärztlicherseits festgestellt werden muß, hängt auch der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung ab. Nimmt man den September 2025 als den Leistungsfall an, wäre auch Ihr Rentenantrag im November 2025 fristgerecht gestellt, sofern Ihr Antrag auf Rehabilitation aus dem Februar 2025 nicht ohnehin als Rentenantrag gilt. Dies wäre bei einer Umdeutung nach der Regelung des § 116 Absatz 2 Nummer 6 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) der Fall. Eine Umdeutung müßte Ihnen die Deutsche Rentenversicherung allerdings schriftlich mitteilen. Hiergegen wären Rechtsmittel möglich, sofern Ihr Gestaltungsrecht ( zum Beispiel durch die Krankenkasse ) nicht eingeschränkt ist.

 

Auch die Entscheidung über die Befristung der Rente, genau so wie über den qualitativen Umfang, ob  also auf eine vollständige, oder teilweise Erwerbsminderungsrente Anspruch besteht, ist im wesentlichen eine medizinische, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Arbeitsmarktlage.

 

Wir empfehlen Ihnen weiter die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Abwartenam 19.02.2026 | 16:42
Nein, im Reha-Entlassbericht wurde NICHT Ihre "Erwerbsminderung festgestellt", wie kommen Sie darauf? Diese Feststellung obliegt natürlich alleine der Rentenversicherung. Und dabei ist ein Reha-Bericht nur ein Baustein von mehreren. Also warten Sie erst einmal die Entscheidung der DRV ab. Und was nutzen Ihnen irgendwelche Vermutungen in einem anonymen Forum zu Ihrem Leistungsfall-Datum? Sollten Sie tatsächlich eine EM-Rente bekommen (was derzeit unsicher ist), dann kann der Leistungsfall zu allen möglichen Datumswerten festgestellt werden, zum Beispiel der Beginn einer langen Arbeitsunfähigkeit, dem Datum der Reha-Antragstellung, dem Datum des Endes der Reha oder auch ein ganz anderes Datum. Warten Sie es ab.
EMam 19.02.2026 | 16:44
Das kann man nicht vorhersagen. Letztendlich entscheidet darüber der medizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers. als abwarten!
Wahrsager am 19.02.2026 | 17:18
Auch meine Glaskugel sagt da nichts…..wie soll so etwas ein User in einem Forum wissen können, wo keinerlei Details zum Vorgang bekannt sind? Über manche Fragen kann man sich nur wundern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026