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Experten-Antwort

Umwandlung Schwerbehindertenrente in Erwerbsminderungsrente

von schnipo201708.06.2017 | 19:12
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13 Antworten

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Hallo, nehmen wir an, eine Rente wegen Schwerbehinderung wurde genehmigt. 3 Wochen später eintscheidet ein positiver Gerichtsbescheid über den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente. Ist es möglich die Rente wegen Schwerbehinderung in eine EM-Rente umzuwandeln (wenn man sich finanziell besser stellen würde) ? Liebe Grüße, schnipo2017

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schnipo2017,

aufgrund Ihres letzten Beitrags (08.06.2017, 20:35 Uhr) gehe ich jetzt mal davon aus, dass folgender Sachverhalt vorliegt:

Es ist ein Gerichtsverfahren anhängig, bei dem es um den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geht. Sie erwarten hierzu noch einen Gerichtsbescheid.

Bei Ihnen wurde eine Schwerbehinderung (GdB 50) anerkannt und sie haben daher Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für einen frühestmöglichen Beginn dieser Altersrente müssten Sie innerhalb der nächsten 3 Wochen den erforderlichen Antrag stellen.

Sie zögern jedoch mit dem Antrag, weil Sie gehört haben, dass Sie nach der Bewilligung der Altersrente nicht mehr in die Erwerbsminderungsrente wechseln können.

Hierzu meine Antwort:

Sie können die Altersrente bedenkenlos beantragen.

Es ist zwar richtig, dass nach bindender Bewilligung einer Altersrente oder für Zeiten des Bezugs einer Altersrente nicht mehr in eine Rente wegen Erwerbsminderung gewechselt werden kann.

Sollte Ihnen von der Rentenversicherung jedoch die Altersrente bewilligt werden, bevor über den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Gerichtsverfahren entschieden wurde, wird der Altersrentenbescheid nicht bindend. Wegen der Regelung, dass Sie von der Altersrente nicht mehr in die Erwerbsminderungsrente wechseln können, wird der Altersrentenbescheid zum Gegenstand des Klageverfahrens und damit nicht bindend, solange das Klageverfahren läuft. Der Altersrentenbescheid enthält dann einen entsprechenden Hinweis anstelle des sonst üblichen Hinweises auf die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einlegen zu können.

Sollte der Rentenversicherungsträger den Altersrentenbescheid nicht zum Gegenstand des Klageverfahrens erklären und stattdessen die Möglichkeit zum Widerspruch einräumen, sollten Sie den Widerspruch einlegen und beantragen, dass der Bescheid zum Gegenstand des Klageverfahrens erklärt wird.

Wenn Ihnen dann später im Gerichtsverfahren eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird, können Sie die günstigere Rente wählen, den Altersrentenantrag ggf. auch noch zurücknehmen.

Zu Ihrer weiteren Anfrage (08.06.2017, 20:03 Uhr):

Es ist korrekt, dass Sie nach bindender Bewilligung einer Altersrente oder für Zeiten des Bezugs einer Altersrente nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln können.

Wurde Ihnen also eine abschlagsbehaftete Altersrente bindend bewilligt, kommen Sie davon (regelmäßig) nicht mehr weg und die Abschläge bleiben Ihnen (regelmäßig) dauerhaft erhalten.

Insoweit müssen Sie sich also schon überlegen, ob Sie eine abschlagsbehaftete Altersrente in Anspruch nehmen oder bis zum Beginn einer abschlagsfreien Altersrente (zum Beispiel Regelaltersrente) warten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo schnipo2017,

Sie können Ihre Klage jederzeit zurücknehmen. Wie ich aber bereits erwähnt habe, könnte die strittige EM-Rente höher sein, als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Sie beantragen wollen. Mit einer Klagerücknahme verlieren Sie also diese Option auf eine höhere Rente …

P.S.: Die Tatsache, dass der Altersrentenbescheid während des laufenden Klageverfahrens nicht binden wird, wirkt sich ausschließlich zu Ihren Gunsten und nicht zu Ihren Ungunsten aus.

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11 Antworten

eosam 08.06.2017 | 19:58
Ist im Altersrentenbescheid denn kein Hinweis über das laufende EM-Verfahren und deren Auswirkungen? Denn wenn Sie jetzt rückwirkend eine EM-Rente zugesprochen bekommen, dann muss die DRV dieses (rechtskräftige) Urteil auch ausführen. In der Folge kann sich dadurch auch der Zahlbetrag der Altersrente ändern - daher: kein Hinweis im Altersrentenbescheid?
W*lfgangam 08.06.2017 | 19:39
Hallo schnipo2017, Sie haben ab Zustellung des Rentenbescheids einen Monat Zeit, den Rentenantrag zurückzuziehen. Ist das überhaupt notwendig? das EM-Rentenverfahren wird ja sicher bereits Jahre vor dem Altersrentenantrag eingeleitet worden sein. Sollte sich die EM-Rente tatsächlich als höher erweisen mit Rentenbeginn vor dem Altersrentenantrag oder zumindest nicht danach, sollte das automatisch von der DRV geprüft und beschieden werden, ohne das Sie da was 'umwandeln' müssen - die höheren persönlichen Entgeltpunkt aus der EM-Rente fließen dann wiederum in die Altersrente rein. Abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist, der DRV zugestellt und Sie dann weiteren Bescheid von der DRV erhalten. Gruß w.
schnipo2017am 08.06.2017 | 20:03
Hallo Wolfgang, danke für deine superschnelle Reaktion. Ich habe die Frage gestellt, weil ich gelesen habe dass eine Altersrente (und das ist offenbar eine Schwerbehindertenrente, nur vorgezogen...) nicht mehr in eine andere Altersrente umgewandelt werden kann. Es verbleibt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen für immer und ewig (auch mit den Abzügen ??) Fakt ist bei mir, dass mir eine GdB von 50% zugesprochen wurde und ich nun noch genau 3 Wochen Zeit habe einen Rentenantrag wegen Schwerbehinderung zu stellen (3-Monatsfrist). Ich habe die Zeit verstreichen lassen, da vor dem Sozialgericht ein Verfahren anhängig ist wegen einer Erwerbsminderungrente (Umwandlung "zwangsweisen" Reha-Antrag in Rentenantrag) und ich nicht weiß, wann das Gericht entscheidet (wird wohl positiv ausgehen, alle nötigen Nachweise wurden erbracht). So wie ich Dich verstehe ist es ratsam den Rentenantrag wegen Schwerbehinderung zu stellen (innehalb der nächsten Tage) und das Gerichtsverfahren abzuwarten und die Rentenversicherung dann sowieso die günstigere Rente erstatten muss????? Habe ich das richtig verstanden? Danke für Deine Mühe... schnipo2017
KSCam 08.06.2017 | 20:09
Wieder mal ein toll konstruierter Fall eines Theoretikers? Wenn in einer SG Entscheidung eine EM Rente positiv entschieden wurde, wissen doch alle Beteiligten dass vor 3 Wochen die Altersrente bewilligt wurde. Also der Richter, der Kläger bzw. sein Anwalt und die beklagte DRV.......... Dann hat man doch die jetzt aufgeworfene Frage hoffentlich mit den Beteiligten besprochen, oder?
W*lfgangam 08.06.2017 | 20:24
...ach, den haben Sie noch gar nicht gestellt?! :-) Tipp: machen Sie einfach ein Termin für diesen Antrag in der nächsten Beratungsstelle aus – hintendran, vielleicht sogar erst in 3 Monaten möglich, dann haben Sie damit bereits die Antragsfrist formell eingehalten, egal, wann der Antrag schriftlich aufgenommen wird. Und, ich red jetzt mal ins 'Blaue' (eos wird es ggf. besser wissen/korrigieren), dass die 3-Monatsfrist für den rückwirkenden Beginn einer vorgezogenen Altersrente hier bei laufendem Verfahren gar nicht gilt und Sie bei Vorlage des (positiv) erwarteten EM-Bescheid den Beginn der Altersrente immer noch frei wählen können, bzw. vorab die Möglichkeiten ausloten, ggf. bis zur Regelaltersrente zu warten. Gruß w.
schnipo2017am 08.06.2017 | 20:24
Zitat von eos anzeigenausblenden
eos schrieb

Um ehrlich zu sein, schließe ich mich dem Grundtenor von KSC an: Viel zu viel Theroie, viel zu viel Konjunktiv.

Man kann an dieser Stelle dutzende Fallkonstellationen stricken, was am Ende doch niemanden weiterhilft, wenn man dem Anspruch dieses Forums gerecht werden will: "Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen".

Ein paar Grundaussagen meinerseits:

1.) Gehen Sie auf jeden Fall in eine Beratungsstelle.

2.) Ja, eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere ist nicht möglich. (Die Eröterung von regressierten Beiträgen erspare ich uns allen an dieser Stelle.)

3.) Ohne Urteil zum EM-Verfahren und ohne Geburtsdatum kann man zur Disposition des Rentenbeginns einer Altersrente sowieso schwer etwas raten

4.) À propos Dispositionsrecht: Wenn Sie schreiben "Umwandlung 'zwangsweisen' Reha-Antrag in Rentenantrag" verstehe ich nicht warum Sie überhaupt klagen. Wenn Sie (scheinbar) von einer anderen Stelle verpflichtet wurden einen Reha-Antrag zu stellen, wurde die Umwandlung in eine EM-Rente (scheinbar) erstmal abgelehnt; weshalb ja jetzt eine Klage läuft. Aber keine der anderen Stellen (Krankenkasse, Jobsender, Agentur für Arbeit) verpflichtet einen ihrer Leistungsbezieher nach ablehnenden EM-Bescheid darüberhinaus zu klagen. Die anderen Leistungsträger akzeptieren die Entscheidung der Rentenversicherung.

Wenn Sie jetzt von 'zwang' reden, macht das auf mich einen Eindruck, dass Sie das (ursprünglich) eigentlich alles gar nicht wollten. Warum dann aber die Klage?

Wenn jedenfalls das Dispostionsrecht eingeschränkt sein sollte, wäre der ganze Sachverhalt sowieso noch etwas abstrakter.

5.) Darüberhinaus gelten natürlich die Ausführungen aus dem vorherigen Beitrag "Verlust von Entgeltpunkten"

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=35019

6.) Ansonsten siehe Beitrag von W*lfgang und KSC

Bescheid Altersrente (Schwerbehindertenrente noch nicht gestellt, da ich Urteil EM-Rente abgeartet habe...)...was nicht kommt...
schnipo2017am 08.06.2017 | 20:35
Fasse ich mal zusammen: am Besten beantrage ich jetzt innerhalb der 3 Monatsfrist (läuft in 3 Wochen aus, da ich 2 1/2 Monate auf einen positiven Gerichtsbescheid bzgl. Erwerbsminderungrente gewartet habe) noch die Rente wegen Schwerbehinderung (GdB 50% liegt vor). Wenn dann das SG danach positiv bzgl. der Erwerbsminderungsrente entscheidet muss der Rentenversicherungsträger die für mich günstigste Rente genehmigen...ist das korrekt :-) Danke für Eure Mühe......
eosam 08.06.2017 | 23:46
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Um ehrlich zu sein, schließe ich mich dem Grundtenor von KSC an: Viel zu viel Theroie, viel zu viel Konjunktiv. Man kann an dieser Stelle dutzende Fallkonstellationen stricken, was am Ende doch niemanden weiterhilft, wenn man dem Anspruch dieses Forums gerecht werden will: "Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen". Ein paar Grundaussagen meinerseits: 1.) Gehen Sie auf jeden Fall in eine Beratungsstelle. 2.) Ja, eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere ist nicht möglich. (Die Eröterung von regressierten Beiträgen erspare ich uns allen an dieser Stelle.) 3.) Ohne Urteil zum EM-Verfahren und ohne Geburtsdatum kann man zur Disposition des Rentenbeginns einer Altersrente sowieso schwer etwas raten 4.) À propos Dispositionsrecht: Wenn Sie schreiben "Umwandlung 'zwangsweisen' Reha-Antrag in Rentenantrag" verstehe ich nicht warum Sie überhaupt klagen. Wenn Sie (scheinbar) von einer anderen Stelle verpflichtet wurden einen Reha-Antrag zu stellen, wurde die Umwandlung in eine EM-Rente (scheinbar) erstmal abgelehnt; weshalb ja jetzt eine Klage läuft. Aber keine der anderen Stellen (Krankenkasse, Jobsender, Agentur für Arbeit) verpflichtet einen ihrer Leistungsbezieher nach ablehnenden EM-Bescheid darüberhinaus zu klagen. Die anderen Leistungsträger akzeptieren die Entscheidung der Rentenversicherung. Wenn Sie jetzt von 'zwang' reden, macht das auf mich einen Eindruck, dass Sie das (ursprünglich) eigentlich alles gar nicht wollten. Warum dann aber die Klage? Wenn jedenfalls das Dispostionsrecht eingeschränkt sein sollte, wäre der ganze Sachverhalt sowieso noch etwas abstrakter. 5.) Darüberhinaus gelten natürlich die Ausführungen aus dem vorherigen Beitrag "Verlust von Entgeltpunkten" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… 6.) Ansonsten siehe Beitrag von W*lfgang und KSC
schnipo2017am 09.06.2017 | 09:05
Hallo und danke für Ihre Antwort und Mühe. Meine konkrete Frage lautete (siehe Anfang): Ist es möglich die Rente wegen Schwerbehinderung in eine EM-Rente umzuwandeln? - Kurz, knapp, eindeutig. Kein Konjunktiv... Ich gehe einmal davon aus, dass es so ist wie Wolfgang kurz und knapp darauf geantwortet hat. " Ist das überhaupt notwendig? das EM-Rentenverfahren wird ja sicher bereits Jahre vor dem Altersrentenantrag eingeleitet worden sein. Sollte sich die EM-Rente tatsächlich als höher erweisen mit Rentenbeginn vor dem Altersrentenantrag oder zumindest nicht danach, sollte das automatisch von der DRV geprüft und beschieden werden, ohne das Sie da was 'umwandeln' müssen - die höheren persönlichen Entgeltpunkt aus der EM-Rente fließen dann wiederum in die Altersrente rein." Damit ist die Frage auch hinreichend geklärt. Nochmals herzlichen Dank
schnipo2017am 09.06.2017 | 11:30
Hallo, und herzlichen Dank für die fundierte Antwort. Der Sachverhalt wurde genau richtig wiedergegeben. Kleine Nachfrage: Es wäre doch auch möglich nun innerhalb der Frist den Antrag auf Rente wegen Behinderung zu stellen und das Verfahren vor dem Sozialgericht als erledigt zu erklären (Rücknahme des Widerspruchs). Somit müßte die Altersrente ohne Vorbehalte bewilligt werden, da diese nicht mehr Gegenstand eines Verfahrens vor dem SG wäre. Macht das Sinn ? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. schnipo2017
schnipo2017am 09.06.2017 | 12:14
Hallo, nochmals herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Ausführungen. Ich habe nun alles verstanden und die Unsicherheiten bzgl. meines weiteren Handelns sind geklärt. Eijn wirklich tolles Forum. Danke !
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