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Experten-Antwort

Umwandlung Teilerwerbsminderungsrente in Volle Erwerbsminderungsrente

von Elisa28.01.2016 | 18:22
2575 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig. Habe neben einer Teilerwerbsminderungsrente ab 01.06.15 nun ALG 1 beantragt. Wurde von der KK ausgesteuert. Ich stehe noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, welche ich nun aufgrund der Teilrente auf ca. 20 Wo/Std. reduziert habe. Ein entsprechender Arbeitsplatz wurde mir noch nicht zugewiesen. Ich bereue sehr, dass ich seinerzeit keinen Widerspruch eingelegt habe und die Volle Erwerbsminderungsrente durchsetzen konnte. Nun habe ich vor, eine Umwandlung zu beantragen. Eine Mitarbeiterin der Service-Stelle der Rentenversicherung meinte, ich solle einen formlosen Antrag stellen, ggfs. neue Unterlagen mitsenden, alles weitere läg ja vor und ggfs. könnte nach Aktenlage entschieden werden. Bin im Moment, wie so oft sehr unsicher, ob das der richtige Weg ist. Das man mir die bisher bewilligte halbe Erwerbsminderungsrente aberkennt, will ich ja mal nicht hoffen. Glaube ich auch nicht, da sich mein Gesundheitszustand rapide verschlechtert hat. Warte ich nun auf Antwort oder soll ich direkt einen neuen Antrag mit den Formularen der DRV stellen? Kann mir da jemand nen Tip geben. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2016 | 08:37

Guten Morgen Elisa,

ich schließe mich W*lfgang Antwort an. Stellen Sie einen formellen Antrag.

3 Antworten

KSCam 28.01.2016 | 19:36
Ohne Antrag von Ihnen wird die DRV wohl kaum von sich aus prüfen ob Sie nun voll erwerbsgemindert sind. Stellen Sie den Antrag dann wissen Sie nach einigen Wochen ob es geklappt hat - genau das hat Ihnen doch die DRV Mitarbeiterin geraten....... Warum also nochmals im Forum fragen, wo niemand den Fall kennt und weiß was am Ende rauskommt? Wenn Sie unbedingt Bedenken haben wollen, kann Ihnen die keiner nehmen - und wenn Sich die Gesundheit verschlechtert hat, wird keiner aus einer Teilrente eine Nullrente machen wollen.....
W*lfgangam 28.01.2016 | 19:41
Hallo Elisa, ich würde den 'offiziellen' Antragsweg gehen, so viel ist in den dazu notwendigen Formularen ja nicht mal auszufüllen: R0110 - verkürzter Hauptantrag R0210 - die gesundheitlichen Fragen ausfüllen, ansonsten auf den kürzlich gestellten Antrag verweisen, ggf. neue med. Berichte beilegen. Unter Ziff. 8.1 deutlich Aussagen treffen, warum jetzt eine volle EMRT (wie hier dargestellt) zustehen sollte. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Hätte man ja auch gleich beim 'Service-Termin' aufnehmen können ... Gruß w.
=//=am 29.01.2016 | 10:00
Zu beachten ist auch Folgendes: Wenn Ihnen die teilweise EM-Rente bewilligt wurde, weil Ihr Leristungsvermögen bei 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, könnte schon aufgrund der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf volle EM-Rente auf Zeit (die sog. Arbeitsmarktrente) zustehen. Geben Sie in Ihrem Antrag an, falls Sie alo sind. Andererseits - sofern Sie ALG I beziehen, ist dieses doch vermutlich höher als eine volle EM-Rente. Dann könnten Sie es auch bei der teilweisen EM-Rente belassen. ALG I wird als Einkommen auf die EM-Rente angerechnet. Bei einer vollen EM-Rente steht Ihnen kein ALG I mehr zu.
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