Hallo Knut Barthel,
in Ihrem Fall kann ein Rentenbescheid (Vollrente) eigentlich noch nicht vorliegen.
Problem ist folgendes:
Bei Umwandlung einer Altersteil- in eine Altersvollrente ist eine Hochrechnung nicht zulässig (==> http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_194R3.1.2). d.h., dass die Vollrente erst festgestellt werden kann wenn die letzte Abrechnung Ihres Arbeitgebers (mit dem Zeitraum bis 28.02.2017) vorliegt.
Sie können bei Ihrem Arbeitgeber auf die zügige Abrechnung drängen und Ihrem Rententräger die letzte (endgültige) Abrechnung (bis einschl. 28.02.2017) umgehend zur Verfügung stellen.
Sollte die letzte Abrechnung bereits zur Monatsmitte erfolgt sein, so empfehle ich die kurze telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rententräger um sicherzustellen, dass keinerlei anderweitige Schwierigkeiten bei der Umstellung auf Vollrente bestehen.