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Experten-Antwort

Umwandlung teilw. EMR in eine Altersrente für Schwerbehinderte

von Andras20.10.2025 | 16:52
196 Ansichten
10 Antworten

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Seit 2016 bis 31.08.2025 bezog ich eine teilweise EMR, ab 01.09.2025 beziehe ich eine Altersrente, die im Oktober 2025 bewilligt wurde. Der Zahlbetrag der Rente hat sich genau verdoppelt. Im Rentenbescheid stand jedoch nichts über den Zuschlag zur EMR. Wird sich dieser Betrag auch verdoppeln oder wird er in bisheriger Höhe weitergezahlt. Sollte er sich verdoppeln, muss ich dann noch irgendwas tun, dass der Zahlbetrag sich erhöht. Vielen Dank für die Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

der (nunmehr ab 9/25 erhöhte) Zuschlag ist weiterhin zu zahlen, wenn auf eine Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung mit einem Zuschlag eine Altersrente folgt. Aus technischen Gründen kann es aber nach einer Umwandlung bei der erstmaligen Zahlung des Zuschlags zur Altersrente zu einer Verzögerung kommen. Die Zahlung des Zuschlags muss neu angewiesen werden. Ausstehende Zahlungen werden selbstverständlich nachgezahlt.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/EM-Rente-Verbesserung/faq_em-rente-verbesserung-gesetz.html#_efe7tzxqc

 

Viele Grüße

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9 Antworten

Falscher Weg!am 20.10.2025 | 16:55
Warum wenden Sie sich nicht an die im Rentenbescheid genannten Kontaktdaten? Hier hat keiner Einsicht in Ihren Vorgang und es kann nur gemutmaßt werden.
Kein Problemam 20.10.2025 | 17:14
Der Zuschlag bedeutet, dass Sie auf Ihre Entgeltpunkte aus der EM-Rente einen Zuschlag von 4,5 Prozent bekommen. Da sich die Anzahl der Entgetpunkte nicht verändert für Ihre Altersrente, wird sich auch der bisherige Zuschlag in Euro verdoppeln (weil Ihre teiwesise EM-Rente ja nur 50 Prozent, die Altersrente aber dann 100 Prozent beträgt). Dazu müssen Sie gar nichts unternehmen, die Umstellung erfolgt automatisch. Kann aber sein, dass es bei der Bearbeitung der Umstellung auch des Zuschlages eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen gibt. Ggf. erfolgt dann aber natürlich eine Nachzahlung des bis dahin nicht ausgezahlten Betrages.
Richtiger Weg!am 20.10.2025 | 17:16
Nein, das ist ein glasklarer Standard-Fall, Mutmaßungen braucht es dazu nicht. Der Zuschlag in Euro wird natürlich auch verdoppelt gegenüber des bisherigen Zuschlages aus der teilweisen EM-Rente.
Schadeam 20.10.2025 | 17:31
Ergänzung zum bisherigen: Da der Zuschlag ab 12/25 in die ganz normale Rente integriert ist, werden Sie in den nächsten Wochen ohnehin eine Information mit Abrechnung bekommen. Da sollte man jetzt nicht noch zusätzlich die Sachbearbeitung mit diesbezüglichen Rückfragen "nerven". Die bringen Ihnen keinen Zeitvorteil mehr.
Rentenseppam 20.10.2025 | 23:01
Weil alle Informationen zum Rentenzuschlag bisher noch nicht in die normalen Rentenbescheide integriert wurden, sondern über extra Schreiben und Bescheide abgewickelt wurden. Da brauchen Sie das angeblich auch nicht in „“ setzen, da stand wirklich Nix drinne
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