Guten Tag,
der (nunmehr ab 9/25 erhöhte) Zuschlag ist weiterhin zu zahlen, wenn auf eine Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung mit einem Zuschlag eine Altersrente folgt. Aus technischen Gründen kann es aber nach einer Umwandlung bei der erstmaligen Zahlung des Zuschlags zur Altersrente zu einer Verzögerung kommen. Die Zahlung des Zuschlags muss neu angewiesen werden. Ausstehende Zahlungen werden selbstverständlich nachgezahlt.
Viele Grüße