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Umwandlung teilweise Erwerbsminderung in volle Erwerbsminderung

von Leo14.12.2012 | 13:52
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit Januar 2012 beziehe ich, im April werde ich 59 Jahre, eine 'teilweise Erwerbsminderung' weil ich berufsunfähig bin (so steht es im Bescheid). Seit über 2 Jahren bin ich arbeitslos. Gerade lese ich, dsbzgl. Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch dann geleistet werden, wenn Sie drei bis sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können, aber der Teilzeitmarkt nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers für Sie verschlossen ist (sog. Arbeitsmarktrente) Sie können dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes ein Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, auch wenn Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind. Meine Frage: gilt die Umwandlung der teilweisen EM in eine volle ERM auch für Renten wegen Berufsfähigkeit ? Ist die volle EMR abschlagsfrei? Wer und wie muss den Antrag stellen ? Gibt es hierfür Formanträge? Mit freundlichen Grüßen Rita Leo

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